Raumordnung diskutiert

Mehr Wind weniger Sand

Windkraftanlage in Bassen.
 ©Stephan Klimmeck

Oyten (kl). Beim jüngsten Ausschuss für Umwelt und Gemeindeentwicklung wurde von Karin Vesper der Kreisverwaltung des Landkreises Verden der zweite Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vorgestellt. Das RROP stellt für die Gemeinde Oyten die Grundlage des Flächennutzungsplans dar.

Nach einer kurzen Übersicht über die derzeit leicht rückläufige Bevölkerungszahl von 132.459 Einwohner im Jahr 2013 (2005: 134.084) wurde geschätzt, dass ohne Berücksichtigung von zugewanderten Flüchtlingen die Bevölkerung auf 129.364 Einwohner im Jahr 2030 zurückgehen wird.

Vesper gab mehrere Änderungen am neuen Entwurf des RROP bekannt. Das nahe dem Wohngebiet Oyten-Süd gelegene Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung von Sand in Achim-Embsen wurde auf eine Fläche von 23 Hektar verringert, da zu Siedlungsgebieten mindestens ein Abstand von 300 Metern Luftlinie eingehalten werden muss. Bisher galt ein Abstand von 100 Metern als Grundlage. Vor allem die Bürgerinitiative „Kein Sandabbau Embsen/Oyten“ zeigt sich von dieser Entwicklung positiv überrascht, wie auf der Internetseite zu lesen ist: „Das ist für uns als Gegner des Vorhabens natürlich ein großer Vorteil, da ein wirtschaftlicher Abbau für einen Investor damit immer schwieriger wird.“

Hauptthema an dem Abend war die Ausweisung von zwei neuen Vorranggebieten zur Nutzung von Windenergie im Osten von Oyten-Bassen. Im Ortsteil Tüchten südlich der A1 wurden die beiden Gebiete vom Landkreis gekennzeichnet, die Entscheidung über die Errichtung von Windkraftanlagen obliegt aber der Gemeinde. Entscheidend dafür ist der Flächennutzungsplan, der sich aus dem RROP ergibt. Eine Aussage, ob die Gemeinde Oyten an diesen Stellen auch Windenergienutzung betreiben möchte, blieb aus.

Entscheidend für die Errichtung neuer Turbinen war die Frage des Ausschusses, ob die Altanlagen in anderen gekennzeichneten Vorranggebieten in Bassen erweitert werden können. Da diese Frage vom Landkreis nicht abschließend beantwortet wurde, ist der Entwurf noch keine beschlossene Sache und geht zurück in die Fraktionen.

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