Gewerbeaufsichtsamt gibt grünes Licht für Bauschuttdeponie

Müll darf nach Haaßel

War aller Protest vergebens? Das Gewerbeaufsichtamt hat keine Bedenken gegen eine Bauschuttdeponie in Haaßel und schickte den Planfeststellungsbeschluss an den Betreiber Kriete Kaltrecycling
 ©Mediengruppe Kreiszeitung

Landkreis Rotenburg (r/bb). Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) hat nun der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH den Planfeststellungsbeschluss für eine Deponie der Klasse I am Standort Haaßel zugestellt. Die Deponie dient der Ablagerung mäßig belasteter Abfälle - ganz überwiegend Boden- und Bauschuttabfälle.

Der Beschluss wird außerdem den am Verfahren beteiligten Gemeinden und Umweltverbänden zugestellt. Die Einwender werden hierüber durch die öffentliche Bekanntmachung in der örtlichen Tageszeitung informiert. Darüber hinaus wird der gesamte Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen in der Samtgemeinde Selsingen sowie den Gemeinden Selsingen und Anderlingen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Die genauen Fristen wird das GAA noch bekannt geben.Der Entscheidung des GAA war ein umfangreiches Anhörungsverfahren vorausgegangen, in dem sich das GAA mit ca. 760 Einwendungen und 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange auseinanderzusetzen hatte. Insbesondere Vor-Ort-Gemeinden, die Bürgerinitiative gegen die Deponie Haaßel und die Umweltverbände BUND und Nabu hatten erhebliche Bedenken gegen die Deponieplanung vorgetragen. In einem zweitägigen Erörterungstermin Ende 2013 in Selsingen wurden die Bedenken gegen die Deponieplanung diskutiert. Aufgrund der Ergebnisse des Erörterungstermins hat das GAA in der Folgezeit weitere Recherchen angestellt. Schwerpunkt war dabei vor allem der Belang des Natur- und Artenschutzes.Maßgeblich für die positive Entscheidung des GAA über den Antrag der Firma Kriete sind für die Behörde folgende Aspekte:• Es bestehe für Deponiekapazitäten der Klasse I gerade im Raum Nord-West-Niedersachsen ein erheblicher Bedarf. Diesen hätte zum einen die Firma Kriete plausibel dargelegt. Zum anderen hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als Träger der landesweiten Abfallwirtschaftsplanung gegenüber dem GAA als Planfeststellungsbehörde den Bedarf an zusätzlichen DK I-Deponiekapazitäten dargelegt. Die Schaffung neuer Deponiekapazitäten für diese Art von Abfällen läge daher im öffentlichen Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung.• Die Deponie entspricht nach Auffassung des GAA allen fachlichen Anforderungen des Abfallrechts an eine umweltverträgliche Deponie nach dem heutigen Stand der Technik.• Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur- und Landschaft durch die Deponie müsse die Firma Kriete durch weitreichende Maßnahmen ausgleichen. In diesem Zusammenhang umstritten war vor allen Dingen das mögliche Vorkommen des Großen Brachvogels in dem Gebiet. Auch wenn sich dessen Vorkommen trotz zahlreicher Vor-Ort- Begehungen nicht bestätigen ließ, hat das GAA der Firma Kriete großflächige Ausgleichsmaßnahmen auferlegt.• Insgesamt habe die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des GAA unter Hinzuziehung der Fachbehörde Niedersächsscher Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ergeben, dass diese Deponie an dem Standort umweltverträglich sei.• Die Anforderungen an den Immissionsschutz werden nach Ansicht der Behörde eingehalten, sodass die Deponieplanung ausreichend Rücksicht auf das Schutzgut Mensch nehme.- Um die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hatte der Landkreis Rotenburg bereits im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens in einem Zielabweichungsbescheid die Raumverträglichkeit der Deponie festgestellt.• Die ausreichende Erschließung der Deponie sei aufgrund zivilrechtlicher Entscheidungen hinreichend sichergestellt.• Zahlreiche Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss würden sicher stellen, dass die Firma Kriete die umweltrechtlichen Pflichten erfülle. Zur Absicherung aller Pflichten müsse die Firma Kriete bereits vor Beginn der Ablagerungsphase eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2, 4 Millionen Euro erbringen.Planfeststellungsverfahren dienen der Konfliktbewältigung. Die unterschiedlichen von dieser Deponieplanung betroffenen Belange seien daher vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als der Planfeststellungsbehörde nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen worden. Sowohl auf den Antrag der Firma Kriete hin als auch im besonderen öffentlichen Interesse hat das GAA die sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses angeordnet. Das heißt, dass die Firma Kriete mit dem Bau der Deponie beginnen kann, auch wenn gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt werden sollte. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss gibt es Rechtsschutzmöglichkeiten: sowohl betroffene Einwendungsführer als auch Umweltverbände können ggf. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) anrufen. Auf diese Möglichkeit wird auch im Beschluss selbst detailliert hingewiesen. In einem sog. „einstweiligen Rechtsschutzverfahren“ könnte das OVG ggf. einen einstweiligen Baustopp für die Deponie aussprechen.

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