Jugendhilfeausschuss spricht Empfehlung aus

50.000 Mark für Wildwasser

(ww). Nach Beendigung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses konnte den Verantwortlichen von Wildwasser, dem Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Frauen, zumindest ein kleiner Stein vom Herzen fallen. Die Mitglieder des Ausschusses gaben eine einstimmige Empfehlung an den Kreisausschuss aus, den bestehenden Sperrvermerk über 50.000 Mark für anfallende Personalkosten aufzuheben.

Grund für den Beschluss: Vertreter von Wildwasser und dem Landkreis haben ein Konzept über die weitere Tätigkeit der Berater erarbeitet. Damit werden neben den 20.000 Mark für Sachkosten weitere Zuschüsse bewilligt. "Die Gespräche", so Dezernentin Mechthild Ross-Luttmann, "sind äußerst konstruktiv und sachlich verlaufen." Allerdings werde das zusätzliche Geld nicht direkt an den Verein gezahlt, sondern durch einen sogenannten Gestellungsvertrag ausgegeben. Nähere Details wurden noch nicht bekannt. Die Grundzüge der Konzeption sehen folgendermaßen aus: - Wildwasser sorgt für eine Beratung Betroffener in Rotenburg und Zeven. Hilfesuchende aus Bremervörde wenden sich vorerst ebenfalls an die Einrichtung in Zeven. - Das Beratungsangebot soll auf Bremervörde ausgeweitet werden. Analog zur Stelle in Zeven sollen auch dort - bespielsweise alle 14 Tage an einem Wochentag - Sprechstunden angeboten werden. - Die Mitarbeiter von Wildwasser verpflichten sich, in akuten Krisensituationen sofortige Hilfestellung zu leisten. - Die Beratung von Kindern und Jugendlichen erfolgt hinsichtlich der Hilfe zur Erziehung. - Wildwasser führt jährlich ein bis zwei Informationsveranstaltungen mit dem und für das Jugendamt durch. - Die Mitarbeiter der Beratungsstelle unterstützen die Fachberaterinnen des Jugendamtes für den Elementarbereich. - Wildwasser erstellt gemeinsam mit dem Jugendamt Informationsmaterialien und -broschüren. - Die Verantwortlichen der Beratungsstelle führen für die Jugendamtmitabeiter Fallsupervisionen durch. "Dieses Grundkonzept ist die Basis für eine nun folgende Vertragsgestaltung," erläutert Mechthild Ross-Luttmann. Die Erprobungsphase umfasse zunächst ein Jahr: "Danach wird es einen Erfahrungsaustausch geben, ob Änderungen der Zusammenarbeit notwendig sind."

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