OVG: Abfallvermeidung soll gewährleistet sein

40-Liter-Tonne wird abgeholt

(hf). Um einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu schaffen, soll den Bürgern ein Mindestvolumen bei Restabfallbehältern von zehn Litern pro Person und Woche angeboten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in seiner Rechtsprechung ausgeführt.

Der Landkreis Rotenburg wird seine Abfallentsorgungssatzung entsprechend ändern. Für einen Einpersonenhaushalt steht dann eine 40-Liter-Tonne bereit, die nur alle vier Wochen geleert wird. Diese Dienstleistung kostet 4,39 Mark im Monat. Den Müll so lange im Behälter aufzubewahren sei nach Expertenmeinung kein Problem. "Manche Landkreise holen die Tonnen nur acht Mal im Jahr ab", sagte Axel Bolz, Leiter des Nettoregiebetriebes Abfallwirtschaft im Fachausschuss. Auch Wochenendgrundstücke profitieren von der Rechtsprechung des OVG. Statt bisher 15 Restabfallsäcke mit einem Volumen von 60 Litern pro Sack müssen jetzt nur noch mindestens 26 Säcke von je 20 Litern bezogen werden. Die Entsorgung in Wochenendhausgebieten kostet dann auch nur 4,39 Mark monatlich. Weitere Änderungen: Asbesthaltige Abfälle werden nicht mehr eingesammelt und transportiert, Agrarfolien nicht mehr gesondert entsorgt beziehungsweise verwertet. Ab 1. Juli 2000 werden Geräte wie Fernseher, Vertikutierer und Rasenmäher getrennt erfasst. Ab dem gleichen Zeitpunkt gibt es auch keine Container auf Abruf mehr. Alle anschlusspflichtigen Grundstücke müssen mit Abfallbehältern bis 4.500 Liter Volumen an der regelmäßigen Abfallentsorgung teilnehmen. Die Vermietung von 1.100-Liter-Behältern durch den Landkreis entfällt. Da Friedhofsabfälle fast ausnahmslos durch Drähte und Kunststoffe verunreinigt sind, werden sie nicht mehr getrennt erfasst.

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