Veränderungen des Stellenrahmenplans beschlossen

Künftig Genehmigung im Kirchenkreisvorstand

(hm). Die Änderung des Stellenrahmenplanes für den bereich Scheeßel, die bloße interne Verschiebungen beinhaltet, ließ den Kirchenkreistag eine Beauftragung des Kirchenkreisvorstandes für solche Fälle beschließen.

Die Erkrankung eines Pastors in Scheeßel ließ die ursprünglich geplanten Stellenkürzungen neu überdenken. So sollte eigentlich die Pfarrstelle II um 25 Prozent zu einer vollen Stelle aufgestockt und im Gegenzug die Pfarrstelle III um 25 Prozent und im Rahmen der allgemeinen Kürzungen später noch einmal um 25 Prozent reduziert werden. Durch die Erkrankung, die es dem Stelleninhaber der Pfarrstelle I nur noch ermöglicht, zu 60 Prozent seinen Dienst zu tun, fällt die Kürzung im Bereich der Pfarrstelle III weg. Erst am 1. Januar 2015 wird sie dann zur 75-Prozent-Stelle. Der Kirchenkreis stimmte während der jüngsten Sitzung dieser Veränderung einstimmig zu und befürwortete außerdem, dass künftig der Kirchenkreisvorstand solche Entscheidungen treffen kann, wenn sich daraus keine Veränderungen des Gesamtvolumens ergeben.

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