Samtgemeinde beschließt Gang vor das Verwaltungsgericht

Ja zur Klage

Die Samtgemeinde Bothel reicht zusammen mit der Gemeinde Brockel und dem BUND Klage ein. Foto: Nina Baucke
 ©Rotenburger Rundschau

Bothel. Vor gut einer Woche gestattete das Landesbergamt (LBEG) dem Energiekonzern Exxon-Mobil den Sofortvollzug der Baumaßnahmen in Bellen. Schon da hatte Bothels Samtgemeindebürgermeister Dirk Eberle erklärt, Klage gegen diese Entscheidung anzustreben – am Dienstagabend machte der Samtgemeinderat Bothel das bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr mit einem einstimmigen Beschluss amtlich.

Damit sitzen nach wie vor alle am Widerspruch Beteiligten – die Gemeinde Brockel, die Samtgemeinde und der Naturschutzbund BUND – in einem Boot, dazu kommen private Kläger. Rückendeckung gibt es obendrein von weiteren Mitgliedsgemeinden der Kommune, darunter Hemsbünde. „Unser Anwalt hat bereits einen Entwurf für die Klage vorgelegt und ist zuversichtlich, dass wir damit vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben werden“, erklärte Eberle vor der Abstimmung.
Im Kern dreht es sich dabei um die Frage, ob es sich bei der für den Betriebsplatz Söhlingen in Bellen geplante Reststoffbehandlungsanlage um eine im Außenbereich Bergbau privilegierte Anlage handelt und sie damit dort rechtmäßig ist, oder ob es eine Industrieanlage ist, die nur in ein entsprechend ausgewiesenes Gebiet gebaut werden darf – und das wiederum ist der Betriebsplatz eben nicht. „Das ist auch das, was wir von vornherein immer wieder auch während des Beteiligungsverfahrens gesagt haben: Die Anlage gehört da nicht hin“, betonte Ratsfrau Carolin Muschter (WSB). Ein weiterer Punkt der Klage ist die Ausklammerung vieler Fragen aus dem Genehmigungsverfahren im erneuten Bauantrag Exxon-Mobils an das LBEG, wie es seitens des Anwalts heißt.
„Das ist dann der erste harte Aufschlag, ob die Klage vor dem Verwaltungsgericht zugelassen wird oder nicht“, sagte Rolf Lüdemann (CDU), Ratsherr und Bürgermeister der betroffenen Gemeinde Brockel. „Wenn das nicht der Fall sein sollte, wird es wieder einen Widerspruch geben.“ Zudem heiße es nun, die Augen offen zu halten, ob auf dem Betriebsplatz die Baufahrzeuge anrollen – um darauf einen sofortigen Baustopp zu erwirken. „Die andere Seite bewegt sich auf dünnem Eis. Ich bin daher zuversichtlich“, betonte Lüdemann und teilte damit die Einschätzungen von Muschter und Eberle.
Das LBEG hatte den Sofortvollzug für den Bau der Reststoffbehandlungsanlage in Bellen damit begründet, dass die Anlage beispielsweise nicht in die Planungshoheit der Kommunen eingreife und auch keine umweltbezogenen Vorschriften verletze, so die Behörde vergangene Woche in einer Pressemitteilung. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechnen die Klageführer erst im kommenden Jahr.

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