Leserbrief

Zur Verantwortung erziehen

Zu: „Radler im Blickpunkt – Große Kontrollaktion in der Innenstadt startet“ (Rundschau vom 20. April)

Paragraph 1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Über Menschen, ob Jugendliche oder Erwachsene, die gegen diesen Paragraphen verstoßen, indem sie rücksichtslos mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone rasen, müssen wir nicht reden. Sie machen sich aufgrund des Paragraphen 1 strafbar. Aber warum darf man in Rotenburgs großzügiger Fußgängerzone nicht rücksichtsvoll Rad fahren? Unsere Fußgängerzone ist zumeist nicht als „crowded“ zu bezeichnen und wird durch Radfahrer aus meiner Sicht eher belebt. Autos (Lieferverkehr) dürfen bis 11 Uhr durch die Fußgängerzone fahren. Sind sie weniger gefährlich oder behindernd als Fahrräder? Auf jeden Fall stinken sie. [...] Herr Krüger sieht sich als Vollzugsbeamter, der die von der Stadt gesetzten Regeln durchsetzen soll. Aber Gesetze werden doch gemacht, um den Menschen das Leben in Gemeinschaft zu erleichtern – hier: um Passanten zu schützen, aber vor verantwortungsvollen Radfahrern muss niemand geschützt werden. In sehr vielen Städten jeder Größenordnung ist Rad fahren in Fußgängerzonen erlaubt, in Buxtehude zum Beispiel mit dem Hinweis „aber nicht so“ unter dem Bild eines rüpeligen Radfahrers (was ich übrigens schon vor circa 25 Jahren in einem Leserbrief kund tat). Als Lehrer wollte ich immer junge Menschen zur Verantwortung erziehen. Das geht nicht mit Verboten und Verordnungen. Aus meiner Sicht widerspricht das Radfahrverbot dem Paragraphen 1 der StVO, da es Verkehrsteilnehmer behindert, obwohl es durch sie (rücksichtsvolle Radfahrer) zu keiner merklichen Gefährdung kommt. (Das gleiche gilt übrigens für viele nachts angeschaltete Ampeln.) Solche Regelungen führen dazu, dass ich leicht Gesetze nicht ernst nehme. Wolfgang Tenschert, Rotenburg Leserbriefe stellen keine redaktionellen Meinungsäußerungen dar. Sie geben die persönlichen Ansichten ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.

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