Überweisung verschusselt - wie bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Überweisung falsch getätigt? Dann sollten Sie so schnell wie möglich handeln.
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Eine Null zu viel oder ein Zahlendreher in der Überweisung – und schon steigt Panik auf, dass Geld an den falschen Empfänger geht. So machen Sie sie rückgängig.

Einmal nicht aufgepasst – und schon ist es passiert: Sie haben eine Geld-Überweisung an die falsche IBAN überwiesen. Selbstverständlich fällt Ihnen das erst auf, als sie diese schon getätigt haben. Doch was nun? Können Sie sie wieder rückgängig machen – bevor die Geldsumme den falschen Adressaten erreicht?

Ihre Bank können Sie für Ihren Fehler jedenfalls nicht verantwortlich machen. Diese ist schließlich nicht dazu gesetzlich verpflichtet, sicherzugehen, dass der Name des vermeintlichen Empfängers und die eingegebene IBAN übereinstimmen. Daher fällt ihr auch nicht auf, wenn eine Transaktion an den falschen Empfänger geht.

Geld falsch überwiesen - schnelles Handeln ist nötig

Doch Sie können sehr wohl handeln – und das am besten so schnell wie möglich. Einige holen sich zum Beispiel im Online-Banking ihre getätigte Lastschrift wieder zurück. Doch meist geht dies mit einer Gebühr seitens Ihrer Bank einher, um Ihr "Fehlverhalten" abzustrafen.

Um das zu verhindern, empfiehlt es sich, nach einer falsch getätigten Überweisung sofort die Bank anzurufen. Ihr Sachbearbeiter kann, wenn die Buchung noch nicht vorgenommen wurde, diese kurzerhand stornieren.

Dies ist deshalb möglich, weil besonders Überweisungen zu anderen Kreditinstituten 24 Stunden und mehr benötigen, da ein weiteres Konto zwischengeschaltet ist, auf das die Transaktion überwiesen wird.

Falsche Überweisung: Stornierung, Geld abbuchen oder Rückforderung?

Eine Stornierung ist allerdings nicht möglich, wenn die Überweisung auf ein Konto derselben Bank geht. Dann geschieht dies nämlich meist mit sofortiger Wirkung.

Haben Sie dagegen einen Überweisungsschein eingeworfen, sollten Sie sich am besten so schnell wie möglich darüber informieren, wann die nächste Leerung des Einwurfkastens stattfindet.

Doch was tun, wenn Sie zu spät dran sind? Dann haben Sie leider Pech gehabt – und können nur hoffen, dass der Empfänger die falsche Geldüberweisung frühzeitig bemerkt.

Gut zu wissen: Der Adressat ist dazu verpflichtet, das Geld an Sie zurück zu überweisen. Andernfalls bereichert er sich unrechtmäßig.

Falls sich dieser allerdings nicht bei Ihnen melden sollte, können Sie versuchen, einen Kontakt über seine Bank herzustellen. Zwar darf die Bank des Adressaten seine Daten nicht einfach so herausgeben – zwecks Datenschutz. Dennoch hilft sie beide bei der Vermittlung und fordert den jeweiligen Kunden zur Rückzahlung auf.

Allerdings ist dieser Aufwand nicht kostenlos. Wenn Sie Ihre Bank kontaktieren, sollten Sie sich daher bei Ihrem Sachbearbeiter informieren, ob sich eine Rückforderung überhaupt lohnt.

In diesen Fällen bekommen Sie Ihr Geld sofort wieder zurück

Wenn: 

  • Eine IBAN, an die Sie fälschlicherweise überweisen, nicht existiert
  • Bei ungewollten Doppelüberweisungen mit demselben Verwendungszweck
  • Für eine Lastschrift, die bei einer Einzugsermächtigung von einem Vertragspartner abgebucht wurde

Tipp: Bei einer Rückbuchung einer Lastschrift haben Sie acht Wochen Zeit, die Bank darüber zu informieren. Falls ein Vertragspartner trotz fehlender Einzugsermächtigung einfach Geld von Ihrem Konto abbucht, dürfen Sie sich sogar 13 Wochen Zeit nehmen.

Doch sicherlich werden Sie am Ende keine Zeit verlieren wollen, Ihr Geld so schnell wie möglich wieder zu bekommen.

Von Jasmin Pospiech

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