Corona-Bonus gilt auch bei Abfindung - das sind Ihre Rechte

Bei einer Abfindung sollte man auch an die Steuer denken.
 ©Lino Mirgeler/dpa

Bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen werden mitunter Abfindungen gezahlt - und die müssen versteuert werden. Doch bis Ende Juni gilt eine besondere Regelung.

Scheiden Beschäftigte aus der Firma aus, bekommen sie in manchen Fällen eine Abfindung. Bei längerer Zeit im Unternehmen können dabei durchaus sechsstellige Abfindungen zustande kommen. Und die sind in voller Höhe lohnsteuerpflichtig.

Doch es gibt einen ganz legalen Trick: Eine Abfindung kann nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert und fiktiv auf fünf Jahre verteilt werden, sofern es sich um außerordentliche Einkünfte handelt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Diese liegen dem Bericht zufolge vor, wenn die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahrs gezahlt wird und die Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Beschäftigte bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Jahresende noch bezogen hätte. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie sich die Steuerlast in vielen Fällen mindern lässt*.

Allerdings: Werden nur entstandene Ansprüche abgegolten - beispielsweise rückständiger Arbeitslohn ausgezahlt oder Urlaub abgegolten, gilt die Steuerermäßigung nicht. Auch bei Teilzahlungen über mehrere Jahre fällt der Steuervorteil prinzipiell weg, wie dpa schreibt.

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Corona-Bonus gilt auch bei Abfindungen

Wegen der Corona-Pandemie gebe es eine Besonderheit: Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung bis 1.500 Euro ganz steuerfrei auszahlen, wie es in dem Bericht weiter heißt. Die Regelung gelte noch bis Ende Juni 2021 und könne auch bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden, schildert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler dpa zufolge.

Die Bedingung ist demnach, dass der gekündigte Arbeitnehmer den Corona-Bonus im Jahr 2020 und 2021 noch nicht erhalten hatte. Außerdem müsse es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, auf die der Arbeitnehmer keinen vertraglichen oder rechtlichen Anspruch hatte.

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Steuerfreier Coronbonus: Was passiert bei Kündigung?

Die Expertin erklärt in dem Beitrag: „Wer jetzt - etwa wegen der Corona-Pandemie - eine betriebsbedingte Kündigung bekommt, sollte mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer Ablöse sprechen.“ Eventuell ließe sich dabei auch der steuerfreie Corona-Bonus nutzen.

Nach Kurzarbeit Steuererklärung abgeben

Viele Beschäftigte sind in der Corona-Pandemie zudem von Kurzarbeit betroffen. Was die Steuererklärung betrifft, sollten Betroffene wissen: Wer 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss für das vergangene Jahr eine Steuererklärung abgeben. Was Kurzarbeit außerdem für die Steuer bedeutet, erfahren Sie hier. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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