Bis zu fünf Prozent des Preises auf Speis und Trank sparen sich Gäste bei manchen Restaurants, wenn sie in bar zahlen. Grund sind Gebühren bei der Kartenzahlung.
Während der Corona-Pandemie war die Kartenzahlung die favorisierte Bezahlmethode – doch des Deutschen Liebling bleibt wohl weiterhin das Bargeld. 70 Prozent der Bundesbürger hält es laut einer Studie der Europäischen Zentralbank (EZB) für wichtig, diese Zahlungsoption zu haben. Und wie sich nun zeigt: In einigen Restaurants werden Kunden, die mit Scheinen und Münzen bezahlen, sogar mit einem Rabatt belohnt.
Barzahlung kommt Gästen in manchen Restaurants bis zu fünf Prozent günstiger
Im Prinzip handelt es sich bei dieser Vorgehensweise nichts Neues: Bekannt ist der Preisnachlass bei Barzahlung vor Ort zum Beispiel schon beim Autokauf. Belohnt wird hier die Schnelligkeit bei der Bezahlung. Nun machen auch immer mehr Restaurants von diesem Prinzip Gebrauch, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet – hier ginge es aber mehr um das Bargeld an sich.
Bei der Kartenzahlungen fallen nämlich mehr Gebühren an, zum Beispiel für den Kauf oder die Miete des Kartenlesegeräts sowie die Servicegebühren für den Terminalanbieter. Wenn ein Kunde in bar zahlt, kann ein Restaurant auf diese Gebühren verzichten und die Kosten für Speisen und Getränke um bis zu fünf Prozent senken, wie es in dem Bericht heißt. Teilweise seien die Rabatte sogar höher als die Gebühr, die bei der Kartenzahlung anfällt. Ein Problem merkt Jürgen Moormann, Professor für Bankmanagement an der Frankfurt School of Finance & Management, jedoch an: „Die Händler rechnen oft nicht mit ein, dass Bargeldhaltung auch Geld kostet.“
Dürfen Restaurantbetreiber Rabatte bei Barzahlung gewähren?
Aus rechtlicher Sicht steht es den Gastronomen frei, einen Preisnachlass für eine bestimmte Bezahlungsmethode zu gewähren, wie Fabio Schulze, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, laut FAZ bestätigt. Es müsse allerdings dafür gesorgt werden, dass der Restaurantbesucher zunächst mit dem höheren Preis ohne Nachlass konfrontiert werden. In der Speisekarte dürfe also nicht schon der Preisnachlass mit einberechnet werden. Umgekehrt ist es in Deutschland verboten, ein Zahlungsmittel mit einer Extragebühr zu behaften – es wäre somit nicht zulässig, bei der Kartenzahlung im Restaurant einen Preisaufschlag zu verlangen.
Im Übrigen könnte der Restaurantbesuch im Allgemeinen ab 2024 wieder teurer werden: Dann wird die Mehrwertsteuer wieder von sieben auf 19 Prozent für Speisen angehoben.