Das sollten Sie vor der Rente erledigt haben - dringender Experten-Rat

Die Altersvorsorge will frühzeitig geplant sein – und nicht erst auf den letzten Drücker, warnen Experten. Sie sagen, worauf es bei der gesetzlichen Rentenversicherung ankommt.

Update vom 01.03.2021: Wer nicht mehr in der Lage ist, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa berichtet). Voraussetzungen: Erwerbsgemindert sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich einem Beruf nachzugehen. Die Rentenversicherung überprüft dies anhand ärztlicher Unterlagen. Betroffene müssen, wie es in dem Bericht weiter heißt, außerdem mindestens fünf Jahre lang in der Rentenversicherung versichert und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Erwerbsminderungsrente ist wichtige Absicherung für Alter

Die Höhe der Rente berechne sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Durch die sogenannte Zurechnungszeit würden erwerbsgeminderte Menschen außerdem so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt. Sie erhalten dadurch eine höhere Rente.

Zum 1. Januar 2019 wurde die Zurechnungszeit verlängert, wie dpa ebenfalls berichtet. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 endet sie daher nicht mehr bei 62 Jahren und drei Monaten sondern bei 65 Jahren und 10 Monaten und wird in den Folgejahren schrittweise auf 67 Jahre verlängert.

Altersvorsorge: Das sollten Sie vor der Rente erledigt haben

Update vom 14.01.2021: Versicherte und Rentner sollen künftig mehr auf digitalem Weg bei der Rentenversicherung erledigen können. „Wir wollen unseren digitalen Kundenservice deutlich voranbringen“, sagte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 3. Januar). „Wir haben in der Pandemie gemerkt, dass viele auf unsere digitalen Services umgestiegen sind.“

Roßbach laut dpa: „Wenn beispielsweise ein Versicherter einen Antrag bei uns digital stellt, dann sollte so viel wie möglich schon mit den bei uns vorhandenen Daten ausgefüllt sein, so dass man selber nur noch die fehlenden Daten ergänzen muss.“ Derzeit arbeite die Rentenversicherung intensiv an einfacheren und sicheren Zugängen für die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner*. „Der erste wichtige Schritt wird eine einfache und sichere Authentifizierung sein“, kündigte Roßbach an. Eine Authentifizierung soll sicherstellen, dass eine Person tatsächlich diejenige ist, die sie zu sein vorgibt.

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Update vom 18.11.2020: Für den Abschluss der Altersvorsorge sollte man sich genügend Bedenkzeit nehmen. Manche Anbieter werben zwar für ihre Produkte mit bestimmten Aktionszeiträumen. Sparer sollten sich jedoch nicht unter Zeitdruck setzen lassen, erklären die Experten der Stiftung Warentest einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur zufolge. Der Grund, so heißt es dort: Ein Altersvorsorgevertrag läuft in der Regel mehrere Jahrzehnte. Die Entscheidung sollte also wohl überlegt sein.

Lange Vertragsdauer – besser Zeit nehmen für die Altersvorsorge

Der Tipp, so heißt es in dem Bericht zudem: Man solle unbedingt die Angebote mehrerer Anbieter miteinander vergleichen. Wer sich für ein Produkt entschieden habe, solle mehrere Angebote einholen und eines wählen, das seinen Bedürfnissen
entspreche.

Als flexible Möglichkeit bieten sich aus Sicht der Experten dem dpa-Bericht zufolge neben den klassischen Produkten auch eine Kombination von Aktien-ETF und einem Tagesgeldkonto an. Auf diese Weise können Anleger ihr Risiko selbst steuern und überschaubar halten.

Altersvorsorge: Das sollten Sie im Fall der Riester-Rente beachten

Update vom 12.11. 2020: Wer sich für eine Riester-Rente entscheidet, profitiert von staatlichen Zulagen - und die wiederum müssen beantragt werden, so der Hinweis der Deutschen Rentenversicherung. Beantragt werden können sie beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Danach verfalle der Anspruch. Wer daher die Zulagen für das Jahr 2018 erhalten wolle, müsse sie bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.

Alternativ, so heißt es weiter in dem Bericht, könne ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Er bevollmächtige den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Einen Punkt sollten Betroffene dabei nicht vergessen: Änderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen, zum Beispiel die Geburt eines Kindes, müssten zeitnah dem jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags mitgeteilt werden.

Das sollten Sie vor der Rente dringend erledigt haben

Artikel vom 6.10.2020: Vieles im Leben will geplant sein - auch die Rente*. Wer sich in einem ersten Schritt informieren will, mit welchen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung er später rechnen kann, sollte nicht zu lange damit warten. Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung, wie die Experten bei Stiftung Warentest betonen. Sie berate kostenlos zu Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rente und helfe Betroffenen, einen Gesamtüberblick über ihre Anwartschaften zu bekommen. Der Tipp, so heißt es in einem Beitrag auf Test.de: „Sie können einen Termin zur Altersvorsorgeberatung vereinbaren. Ein Mitarbeiter analysiert dann ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche, informiert über Versorgungslücken und gibt Rat, diese zu füllen.“ Termine lassen telefonisch (0 800/10 00 48 00) oder online vereinbaren.

Experten raten: Altersvorsorge unbedingt frühzeitig planen

Unterstützung bei den Abläufen, was mit Blick auf die Altersvorsorge alles zu erledigen ist, können angehende Ruheständler darüber hinaus etwa vom Arbeitgeber bekommen, manche Personalabteilungen wirken hier begleitend. Aber auch viele Krankenkassen helfen mit Informationen weiter. Manche Volkshochschulen bieten Kurse für künftige Rentner. Wichtig ist es, sich frühzeitig über alles zu informieren - und nicht erst auf den letzten Drücker, so der dringende Rat von Experten.

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Trotz verstärkter privater Altersvorsorge sorge die Rentenversicherung in den meisten Haushalten für den größten Teil der Einkünfte im Alter, heißt es auf Test.de. In Zukunft werde das Niveau der Rente im Vergleich zu den Löhnen jedoch sinken. Die Experten geben in dem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Fakte zur gesetzlichen Rente:

Gesetzliche Rente - die wichtigsten Infos von Stiftung Warentest in Kürze

  • Beitrag. 9,3 Prozent ihres Brutto­lohns zahlen Arbeitnehmer in die gesetzliche Renten­versicherung ein.
  • Rentenhöhe. Die Höhe der späteren Rente ist abhängig von der Höhe des Brutto­lohns und der Anzahl der Jahre, in denen einge­zahlt wurde.
  • Ostdeutsch­land. Da die Löhne in Ostdeutsch­land geringer sind, zählt das gleiche Gehalt in Ostdeutsch­land mehr für die Rente.
  • Einzahlungen. In bestimmten Grenzen sind auch freiwil­lige Einzahlungen in die Renten­versicherung möglich. Sie steigern die spätere Rente.
  • Frührente. Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Renten­alter arbeiten. Mit genug Beitrags­jahren können viele schon mit 63 in Frührente gehen.

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Gesetzliche Rentenversicherung - so hoch ist der Beitragssatz

Monat für Monat wird der Rentenbeitrag vom Brutto­lohn abge­zogen. „Der Beitrags­satz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Brutto­lohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeit­geber. Ein Arbeitnehmer, der 4.000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen“, rechnen die Experten auf Test.de vor. Das werde allerdings nicht so bleiben: „Da in Zukunft geburten­starke Jahr­gänge in den Ruhe­stand gehen und dann eine geringere Anzahl von Einzahlern mehr Geld für die Rente bereit­stellen müssen, wird der Beitrags­satz zukünftig steigen.“

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Rentenbeitrag nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze

Einzahlen müssen Arbeitnehmer jedoch immer nur bis zu einer Höchst­grenze, wie die Experten betonen. „Diese Beitrags­bemessungs­grenze liegt aktuell bei monatlich 6.900 Euro in West­deutsch­land und 6.450 Euro in Ostdeutsch­land. Auf Lohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeit­geber Rentenbeiträge. Das heißt aber auch, dass die Renten­ansprüche nach oben hin begrenzt sind.“

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Rentenhöhe von Löhnen abhängig - welche Rolle spielt Corona-Krise?

Auch das Umlage­verfahren erklären die Experten noch einmal in Kürze - und werfen einen Blick in die Zukunft: „Das Geld, das die Renten­versicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet. Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen.“ In den letzten Jahren habe das gut funktioniert: „Da die Wirt­schaft in den letzten Jahren stark gewachsen ist, stiegen die Löhne und damit auch die Rentenbeiträge.“ Die Rentner konnten sich demnach über ordentliche Erhöhungen freuen. „Selbst im Juli 2020 sind die Renten trotz Corona-Krise noch einmal kräftig gestiegen.“ Die Folgen der Corona-Krise für die Renten würden sich „frühestens 2021“ zeigen, heißt es weiter auf Test.de „Sinken können sie aber aufgrund der staatlichen Renten­garantie nicht.“

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Die Experten betonen: „Wenn Sie den gewohnten Lebens­stan­dard im Alter halten wollen, benötigen Sie etwa 80 Prozent des letzten Netto­gehalts.“ Einen großen Teil davon decke bei Angestellten die gesetzliche Rente. „Doch es bleibt noch eine große Lücke.“ (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Quellen: dpa, Test.de

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