Bevor Sie Ihre Rente erhalten, wird noch ordentlich Geld abgezogen

Viele wissen nicht, dass die Zahlungen aus der Rentenkasse teilweise steuerpflichtig sind.
 ©picture alliance/dpa/Hildenbrand

Sie haben Ihren Rentenbescheid erhalten und wissen jetzt, wie viel Geld Sie im Alter monatlich erhalten? Doch Vorsicht: Es fallen noch Steuern und Sozialabgaben an.

Sie glauben, die gesetzliche Rente reicht Ihnen, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Dann sollten Sie besser nochmal nachrechnen - und über eine zusätzlich private Altersvorsorge nachdenken. Schließlich landet bei Ihnen nur ein Teil der von der Deutschen Rentenversicherung berechneten Rentenansprüche. Vorher halten Krankenkasse und Finanzamt noch die Hand auf. Diese Abzüge erwarten Sie:

1. Gesetzliche Rente

  • Steuern

Was viele nicht wissen: Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse sind teilweise steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2040 sollen sie sogar schrittweise komplett besteuert werden. Die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" begann 2005 mit einem steuerpflichtigen Rentenanteil von 50 Prozent.

Wer 2019 in Rente ging, musste dagegen schon 78 Prozent seiner Rente versteuern - wenn dieser Anteil den Steuerfreibetrag von 9.168 Euro bzw. von 18.336 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare) übersteigt. Das bedeutet also, dass 22 Prozent der Rente steuerfrei bleiben. Der im ersten Rentenjahr gültige Freibetrag bleibt lebenslang erhalten.

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Aber: Da die Renten in den kommenden Jahren steigen sollen, kann es passieren, dass Sie, wenn Sie bis dahin noch keine Steuern zahlen mussten, doch noch steuerpflichtig werden. Übrigens: Bis 2020 steigt der steuerpflichte Anteil an der Rente für jeden neuen Jahrgang um zwei Prozentpunkte. Ab dann sollen es laut Focus Online "nur" noch ein Prozentpunkt jährlich sein.

  • Sozialabgaben

Waren Sie die meiste Zeit ihres Berufslebens in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert, werden Sie als Pflichtversicherter der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zugeordnet. Der Krankenkassenbeitrag beläuft sich auf 7,3 Prozent des jeweiligen Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse, wie Focus Online berichtet.      

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Die anderen 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes (von 14,6 Prozent), den früher der Arbeitgeber übernommen hat, bezahlt dann die Rentenkasse. Übrigens: Sind Sie Rentner und kinderlos, fallen für die Pflegeversicherung 3,3 Prozent der Rente an Beitrag an, bei Rentnern mit Kindern sind es 3,05 Prozent (Stand: 2019).

Beziehen Sie neben der gesetzlichen Rente noch weiteres Einkommen, müssen Sie auch auf diese Einkünfte Beiträge zahlen. Seit 2019 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.537,50 Euro pro Monat. Kommen Sie über diese Grenze, müssen Sie keine zusätzlichen Beiträge leisten.

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2. Private Altersvorsorge und Betriebsrente

  • Steuern

Haben Sie nach 2004 eine private Renten- und/oder Lebensversicherung abgeschlossen? Dann ist der Steuerabzug noch höher. Schließlich dürfen jetzt Bürger ihre Beiträge steuerlich absetzen. Im Gegenzug dafür müssen Rentner den sogenannten Ertragsanteil besteuern. Die Höhe desselben hängt vom Alter des Versicherten zum Zeitpunkt des Renteneintritts ab.

Sie gehen zum Beispiel regulär mit 65 Jahren in den Ruhestand und haben eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Diese zahlt Ihnen eine Rente von 200 Euro im Monat aus, das macht 2.400 Euro jährlich. Nach den Berechnungen des Finanzamtes zufolge wird Ihnen ein Ertragsteil von 18 Prozent unterstellt. Das bedeutet, dass Sie etwa 432 Euro pro Jahr mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.

Gut zu wissen: Bei Riester- und Rürup-Renten sowie Betriebsrenten und Direktversicherungen unterliegen Auszahlungen im Alter sogar zu 100 Prozent dem persönlichen Steuersatz, wie das Finanzportal berichtet.

Am Ende entscheidet die Gesamthöhe aller Einkünfte, die den persönlichen Steuersatz bestimmt, darüber, wie viel von diesen Renten übrig bleibt.

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  • Sozialabgaben

Sind Sie hingegen Rentner und freiwillig gesetzlich krankenversichert, wird es noch teurer. Dann müssen Sie bis zu einem Einkommen von etwa 4.500 Euro pro Monat nicht nur auf Betriebsrenten, sondern auch auf Riester- und Rürup-Renten sowie Nebeneinkünfte und Kapitalvermögen den vollen Kranken-und Pflegeversicherungsbeitrag leisten. 

Private Versicherungen werden im Alter teurer - hier kann man von mehreren hundert Euro Beitrag im Monat ausgehen. Der Zuschuss der Rentenkasse bleibt dann allerdings konstant. Aktuell ist er auf 7,3 Prozent der Bemessungsgrundlage gedeckelt (Stand: Januar 2020).

Sollten Sie zu Ihrem Rentenbeginn eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung erhalten, werden ebenfalls sofort Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Das können dann schon mal mehrere tausend Euro sein. Die Abgaben werden dann meist über zehn Jahre gestreckt.

Das gilt übrigens auch (rückwirkend) für Zahlungen aus Versorgungswerken, Pensionsfonds oder Riester-Verträgen, die über Ihren Arbeitgeber laufen (auch wenn sie vor 2004 abgeschlossen wurden).

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jp

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