Nach der Hochzeit: Diesen Testament-Fehler sollten Sie nicht begehen

Wer geheiratet hat, sollte sich darüber Gedanken machen, inwiefern ein Testament Sinn macht.
 ©picture alliance/Andreas Lander/ZB/dpa

Erst die Hochzeit und kurz danach das Testament? Klingt alles andere als romantisch. Warum kinderlose Paare ihr Erbe trotzdem nach der Heirat regeln sollten.

  • Gibt es kein Testament, in dem sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, greift die gesetzliche Erbfolge.

  • Mit einem Testament lässt sich Streit ums Erbe verhindern.
  • Experten geben Tipps, was nach der Hochzeit zu beachten ist.

Schon nach dem Heiraten ans Testament denken?

Erst kommt die Hochzeit*, dann das Testament*? Klingt unromantisch. Trotzdem sollten sich kinderlose Ehepaare auch darüber rechtzeitig Gedanken machen. Was passiert mit dem Erbe, wenn einer der Partner stirbt?

In einem Bericht auf welt.de heißt es dazu: Gibt es kein Testament*, in dem sich das Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, greift die gesetzliche Erbfolge. Und die sieht dem Bericht zufolge so aus: Ist das Paar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet oder verpartnert und hat es keinen Nachwuchs, erbt der länger Lebende nur zu drei Viertel. Je ein Achtel geht an die Eltern des Verstorbenen. "Schlagen sie nicht aktiv aus, indem sie innerhalb von sechs Wochen zum Notar gehen, sind sie automatisch Erben", betont Michael Henn, Fachanwalt für Erbrecht in dem genannten Bericht.

Sollten die Eltern nicht mehr leben, erben die Geschwister, Halbgeschwister respektive die Großeltern, so das Portal. Zusammen mit dem verwitweten Ehepartner würden sie dann eine Erbengemeinschaft bilden.

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Nach der Hochzeit: Kinderlose Ehepaare können mit Testament Klarheit schaffen

Ein Testament schafft Klarheit. "Kinderlose Ehepaare, ob jung oder alt, sollten dringend ein Testament machen, am besten schon gleich nach der Heirat", rät Jan Bittler, Erbrechtsanwalt und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) in dem Bericht auf welt.de. Soll die Verwandtschaft nicht miterben, sei ein gemeinsames Testament ein Muss, heißt es dort weiter.

Ohne Testament kann es zum Streit  kommen. So gut wie alles, was der Verstorbene hatte, gehöre dann allen Erben gemeinsam – und müsse anteilig aufgeteilt werden. Zwar würden wenigstens die zum ehelichen Hausstand gehörenden Sachen wie Mobiliar, Teppiche oder das Porzellan außen vor bleiben. Gehe es um persönlichen Besitz wie ein Auto, die wertvolle Hi-Fi-Anlage, Musikinstrumente, Erinnerungsfotos, Armbanduhren oder Schmuck, gelte dagegen: Die Schwiegereltern haben Anspruch auf ein Viertel.

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Handschriftlich ein Testament aufsetzen - bei viel Vermögen hilft ein Fachanwalt

Der Tipp von Experten an die Eheleute, so heißt es in dem Bericht: Handschriftlich ein Testament aufsetzen, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Die gesetzliche Erbfolge sei damit weitgehend ausgehebelt. Je mehr Vermögen da sei, desto ratsamer sei es jedoch, auch einen Fachanwalt zurate zu ziehen.

Ratsam sei es, so berichtet es das Portal zudem, vorsorglich im Testament zu verfügen, dass die noch ungeborenen gemeinsamen Kinder die Schlusserben werden. Möglich sei auch, Neffen, Nichten, Freunde oder eine wohltätige Organisation als Erben einzusetzen, falls das Paar keinen Nachwuchs habe.

Außerdem wichtig zu wissen sei: Obwohl ein kinderloses Paar mit seinem Testament die Eltern de facto enterbe, seien diese immer noch nicht ganz außen vor. Ihnen stehe im Todesfall nach wie vor ein Pflichtteil  als Minimum zu. Er betrage die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Häufig würden Eltern aber erst gar keinen Anspruch geltend machen. Würden sie innerhalb von drei Jahren nicht aktiv, gehe ihr Pflichtteil verloren.

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ahu

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