Mann wirft Steuererklärung in falschen Briefkasten - Fehler wird ihm zum Verhängnis

Die Steuererklärung sollte nicht das falsche Finanzamt erreichen.
 ©Monika Skolimowska/dpa

Ein Arbeitnehmer warf seine Steuererklärung kurz vor Ablauf der Frist in den Briefkasten. Die Adresse war allerdings leider die falsche.

  • Steuerzahler sind selbst dafür verantwortlich, ihre Steuererklärung rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
  • Was droht, wenn die Erklärung kurz vor Ablauf der Frist im falschen Briefkasten landet?
  • Darum drehte sich ein Streit, der schlussendlich beim Bundesfinanzhof landete.

Was passieren kann, wenn die Steuererklärung* kurz vor der Abgabefrist beim falschen Finanzamt landet, musste ein Arbeitnehmer erfahren, der nun die Konsequenzen tragen muss: Der Mann hat seine Steuererklärung am Silvesterabend in den Nachtbriefkasten des Finanzamts eingeworfen - allerdings nicht bei dem für ihn zuständigen. Die freiwillige Erklärung wurde dann zwar an das richtige Finanzamt weitergeleitet, allerdings erst nach dem Jahreswechsel, schildert die Deutsche Presse-Agentur den Rechtsstreit, der schlussendlich vor dem Bundesfinanzhof landete. Der Vorfall selbst ist schon einige Zeit her.

Finanzamt wollte Steuererklärung nicht bearbeiten

Denn das zuständige Finanzamt habe die Bearbeitung der Erklärung abgelehnt - mit dem Argument, dass die Abgabefrist abgelaufen sei, heißt es weiter in dem Bericht. Damit war das Finanzamt im Recht, wie der Bundesfinanzhof entschied: Es genügt zwar, dass die Unterlagen im Briefkasten des richtigen Finanzamtes eingeworfen werden. Dies war in diesem Fall aber nicht gegeben. Deshalb bestätigte das Gericht die Weigerung des Finanzamtes, den Steuerfall noch zu bearbeiten (Az.: VI R 37/17).

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Steuererklärung nicht kurz vor Fristablauf abgeben

Auch andere Steuerzahler* kann es treffen: Wer seine freiwillige Erklärung zwar rechtzeitig, aber beim falschen Finanzamt abgibt, muss damit rechnen, dass sie als verspätet zurückgewiesen wird. „Das heißt konkret, die erhoffte Steuererstattung ist weg“, weiß Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler dem dpa-Bericht zufolge.

Wer seine Steuererklärung erst kurz vor Fristablauf abgibt, sollte also vorher unbedingt prüfen, welches Finanzamt für ihn zuständig ist. „Das ist gerade in Großstädten mitunter nicht einfach“, wird Isabel Klocke in dem Bericht weiter zitiert. Helfen soll die Suchfunktion auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks

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