Arbeitslosigkeit zählt für die Rente – aber es gibt eine wichtige Bedingung

Zwar ist die Höhe der Rente ans Einkommen gekoppelt. Aber auch Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen für die spätere Rente – worauf Betroffene jedoch achten müssen.

Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen für die spätere Rente*. Darauf machen die Experten der Stiftung Warentest aufmerksam. Auch die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat darüber berichtet. Wer seinen Job verliert, sollte sich in jedem Fall arbeitslos melden, heißt es in dem dpa-Bericht zum Thema. Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann sich das auszahlen, heiße es im „Finanztest Spezial - Ihre Rente“ der Stiftung Warentest. Denn: Nur dann zähle die Zeit auch für die spätere Rente. Wer beispielsweise früher in Rente gehen wolle, müsse auf eine Mindestversicherungszeit kommen. Eine gemeldete Arbeitslosigkeit helfe, diese Versicherungszeiten zu sichern.

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Weiter heißt es in dem genannten Bericht: Wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt, übernehme die Arbeitsagentur in der Regel auch Rentenbeiträge - allerdings nur für maximal 24 Monate. Die Beiträge werden demnach auf Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts gezahlt.

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Beim Arbeitslosengeld 2 (das sich dem Arbeitslosengeld anschließt) gebe es den Rentenanspruch zwar nicht, schreibt dpa. Diese Zeit sei aber ebenso wie die Zeit des Arbeitslosengeldes 1 für die Mindestversicherungszeiten wichtig. Außerdem hätten Arbeitslose auch Anspruch auf Reha-Leistungen, die möglicherweise beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen könnten.

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Wie hoch wird die eigene Rente später ausfallen? Zentrale Angaben darüber finden Beschäftigte auch in der Renteninformation, die sie regelmäßig zugeschickt bekommen und die mit zwei Seiten relativ knapp gehalten ist. Die wichtigsten Zahlen stehen auf der ersten Seite in einem Kasten. 

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Langjährig Versicherte brauchen, wie dpa schreibt, beispielsweise eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren, bevor sie in Rente gehen können. Bei dieser Variante müsse der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Und, so heißt es ebenfalls in dem Bericht: Besonders langjährig Versicherte brauchen eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Abschläge fallen bei dieser Variante demnach nicht an.

Bei Fragen zur Rente, Rehabilitation und zusätzlichen Altersvorsorge erteilt die Deutsche Rentenversicherung kostenlos Auskunft. Weitere Informationen dazu finden Interessierte hier. (ahu) Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Quellen: dpa, Stiftung Warentest

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