"GEZ"-Urteil und seine Folgen: Das müssen Sie über den Rundfunkbeitrag wissen

Am 18. Juli 2018 verkündet das Bundesverfassungsgericht das Urteil zum Rundfunkbeitrag.
 ©picture alliance/dpa

Welche Folgen hat das "GEZ"-Urteil? Warum hat das Verfassungsgericht den Beitrag im Wesentlichen bestätigt? Was Sie jetzt zum Rundfunkbeitrag wissen müssen.

  • Am Mittwoch, den 18. Juli 2018, verkündeten die Karlsruher Richter ihr Urteil, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei.
  • ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem "guten Tag" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.
  • Der Rundfunkbeitrag ist den Richtern zufolge im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen.
  • Menschen mit Zweitwohnung müssen künftig daher nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag entrichten.
  • Die Neuregelung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Zweitwohnung soll nach dem Willen der Bundesländer 2020 beginnen, bis dahin soll formal die alte Regelung in Kraft bleiben.
  • Inhaber einer Zweitwohnung können nun beim Beitragsservice einen Freistellungsantrag, in dem sie sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht beziehen, stellen.

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Das ändert sich: Was Sie zur Rundfunkgebühr nun wissen sollten

  1. Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar und damit verfassungsgemäß.
  2. Weiterhin müssen 17,50 Euro pro Monat und Wohnung als Rundfunkbeitrag bezahlt werden.
  3. Das Gericht kippte allerdings die Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Hierzu soll es bald eine Neuregelung geben.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag fließt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu dem die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gehören. Der Beitrag wird seit 2013 pauschal pro Wohnung erhoben, momentan sind monatlich 17,50 Euro zu zahlen. Die vorher erhobene Rundfunkgebühr war noch an ein Empfangsgerät gebunden, also etwa einen Fernseher.

Wieviel Geld bringt der Rundfunkbeitrag ein?

Die Einnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 7,97 Milliarden Euro. Sie blieben damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. An ARD, ZDF und Deutschlandradio flossen 7,82 Milliarden Euro, an die Landesmedienanstalten 151 Millionen Euro.

Rund 90 Prozent des Geldes stammten von den Bürgern. Ende 2017 waren gut 39 Millionen Wohnungen beim zuständigen Beitragsservice gemeldet. Aus sozialen Gründen waren rund 2,76 Millionen Menschen vom Beitrag befreit, 460.000 Bürger zahlten einen ermäßigten Beitrag. Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen steuerten einen Anteil von zehn Prozent zu den Einnahmen bei.

Unter anderem auch mit diesem Geld finanziert: das ARD-„Framing Manual“.

Warum hat das Verfassungsgericht den Beitrag im Wesentlichen bestätigt?

Das höchste deutsche Gericht schreibt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie schon bei früheren Entscheidungen eine besondere Bedeutung zu. Der Rundfunkbeitrag werde zur Finanzierung dessen Auftrags erhoben, "ohne den Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen, das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu stellen und professionell die Vielfalt der Meinungen abzubilden", hob Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof hervor.

Der erhobene Beitrag bringt nach Ansicht des Gerichts jedem den Vorteil, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Bürger tatsächlich ARD, ZDF oder Deutschlandradio sieht oder hört. Der Beitrag muss dem Urteil zufolge auch nicht wie vor der Reform an ein Empfangsgerät gebunden sein - dies halten die Richter schon deshalb für kaum praktikabel, weil sich in Zeiten von Smartphones und Tablets die Programme auf den unterschiedlichsten Geräten empfangen lassen.

Die umstrittene Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an eine Wohnung hält das höchste deutsche Gericht deshalb für möglich, weil das Angebot dort "typischerweise" genutzt werde. Dass der Beitrag unabhängig davon ist, ob jemand allein wohnt oder eine Großfamilie in einer Wohnung lebt, sehen die Richter ebenfalls noch im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Spielraums.

Warum kippte das Gericht die Regeln für Zweitwohnungen?

Für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte das Verfassungsgericht die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung, weil Wohnungsinhaber so doppelt zahlen müssen. Damit wird demnach der "Grundsatz der Belastungsgleichheit" verletzt. Eine solche Regelung kann dem Urteil zufolge auch nicht durch eine Verwaltungsvereinfachung oder den Schutz vor Missbrauch begründet werden. Die Verfassungsrichter entschieden deshalb, dass bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung gefunden werden muss.

Welche Folgen hat das Urteil?

Wenige, da das bisherige Modell bis auf die Zweitwohnungsregelung bestehen bleiben kann. Freuen können sich die Besitzer einer Zweitwohnung. Wer bereits für eine Wohnung zahlt, kann sich bis zu einer Neuregelung auf Antrag von der Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen. Das dürfte Einbußen für die Sender zur Folge haben. Die Sender konnten zwar zunächst keine konkreten Zahlen nennen, doch massive Verluste sind wohl nicht zu befürchten.

ARD-Vorsitzender nennt Verfassungsgerichtsurteil "wegweisend"

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur weitgehenden Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. "Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten“, sagte er am Mittwoch nach der Verkündung in Karlsruhe. "Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil."

Die Entscheidung bestätige "die große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie". Die Richter hätten darüber hinaus klargestellt, dass angesichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote auch im Internet die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen wachse und eben gerade nicht sinke.

Dreyer: Länder wollen Rundfunkbeitrag zügig neu regeln

Die Neuregelung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Zweitwohnung soll nach dem Willen der Bundesländer bald beginnen. "Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert, am Mittwoch.

Zugleich sieht sie sich im Werben für den Beitrag bestätigt. "Für ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht eine Finanzierungsgarantie", sagte sie. Die Angebote der Sender müssten zukunftssicher finanziert werden. "Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert."

Lesen Sie hier: Rundfunkbeitrag 2018: Wann Sie ihn sogar sofort kündigen müssen.

Karlsruhe kippt doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen

+++ Menschen mit Zweitwohnung müssen künftig nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen. Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, entschied das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung von dem zweiten Beitrag stellen - in einigen wenigen Fällen sogar rückwirkend. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern. Ansonsten ist der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

+++ Welche Einbußen das bedeute, könne noch nicht beziffert werden, sagte Bellut in Karlsruhe. "Es ist nicht dramatisch." Nun müsse erst einmal berechnet werden, wie viele das betreffe. "Die Länder werden sich jetzt damit beschäftigen, wie weit die Beitragserhebung zu verändern ist."

+++ Je Wohnung wird der Rundfunkbeitrag seit 2013 erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger finden das neue System ungerecht. Sie stören sich unter anderem daran, dass ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt. Diese Ungleichbehandlung beruht laut Urteil aber "auf Sachgründen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen".

+++ Die Richter des Ersten Senats halten es auch für vertretbar, den Beitrag an die Wohnung zu knüpfen. Denn dort werde der Rundfunk typischerweise genutzt. Der Gesetzgeber habe hier weiten Spielraum.

+++ Dass jemand mit zwei oder mehr Wohnsitzen mehr als einen Beitrag zahlen soll, geht den Verfassungsrichtern aber zu weit. "Denn er kann den Rundfunk nur einmal nutzen", sagte Kirchhof. Die Regelung könne auch nicht mit Verwaltungsvereinfachung begründet werden.

+++ Bis eine neue Lösung gefunden ist, bleibt sie formal trotzdem in Kraft. Betroffene können bis dahin aber die Befreiung beantragen. Rückwirkend geht das nur, wenn man schon gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt hatte und darüber noch nicht entschieden ist.

+++ Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

+++ Unter den Karlsruher Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Das halten die Richter für verfassungsgerecht: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten. Im Auto laufe beispielsweise der Verkehrsfunk. Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor. Davon profitiere Sixt.

+++ Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten.

+++ ZDF-Intendant Thomas Bellut hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. „Es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht“, sagte er am Mittwoch laut Mitteilung. Das Urteil bestätige, „dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist“.

+++ Gegen den Beitrag hatte es zahlreiche Klagen gegeben, die allermeisten erfolglos. So hatte das Bundesverwaltungsgericht das Modell in den wesentlichen Punkten mehrfach bestätigt. Auch die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz erklärten den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig. Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist jetzt das letzte Wort in dem langen Streit gesprochen.

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Lesen Sie hier: "GEZ": Wäre eine Abstimmung über den Rundfunkbeitrag bei uns möglich?

Urteil zum Rundfunkbeitrag: Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß

+++ Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

+++ ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem "guten Tag" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Das Gericht habe aber auch klar gemacht, dass die Qualität des Angebots der Sender entscheidend sei. Das Urteil ermutige das ZDF deshalb, ernsthaft weiterzuarbeiten.

+++ Der ARD-Vorsitzende Wilhelm und ZDF-Intendant Bellut konnten die Höhe möglicher finanzieller Einbußen zunächst nicht beziffern. Wilhelm zeigte sich aber überzeugt, dass die Sender mit der vom Verfassungsgericht getroffenen Übergangslösung leben könnten. Die Entscheidung, die Beitragspflicht für Zweitwohnungen zu kippen, sei auch "nachvollziehbar begründet".

+++ Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

+++ Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. Seit 2013 wird dieser Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger finden das neue System ungerecht, zum Beispiel weil ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt.

+++ Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

Lesen Sie hier: Einstige "GEZ"-Gebühr: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2018?

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Zwei Fragen im Fokus

  1. Das Bundesverfassungsgericht muss feststellen, ob es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht vielmehr um eine Steuer als eine Gebühr handelt. Denn wäre dem so, hätten die Länder, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgesetzt haben, keine Gesetzgebungskompetenz.
  2. Das Bundesverfassungsgericht muss feststellen, ob es zulässig ist, den Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Haushalt bzw. Wohnung zu erheben. Bis 2013 richtete sich der Beitrag nach Art und Anzahl der einzelnen Geräte. 

Die Kläger finden das System ungerecht für Privatleute, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Beim Beitragsservice will man die genaue Entscheidung abwarten. "Für uns ist es noch kein Grund, in Hektik oder Panik zu verfallen", sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. So muss einer von ihnen den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat der Mann eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt - obwohl er ja niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann.

Unter den Klägern ist auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Auch für Dienstwagen wird kassiert.

Lesen Sie hier: "GEZ": Überschüsse in Milliardenhöhe - doch wo fließen die hin?

Rundfunkbeitrag: 3,5 Millionen Menschen überprüft

Rund 3,5 Millionen Menschen können mit Post wegen möglicherweise fälligen Rundfunkbeiträgen rechnen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale GEZ - veröffentlichte die Zahl am Donnerstag in Köln als erste Prognose im Zuge seines laufenden Abgleichs mit Daten der Einwohnermeldeämter. Mit ihrer Hilfe lassen sich Menschen identifizieren, die dem Beitragsservice bislang unbekannt sind - und die aktuell womöglich zu Unrecht keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Der Nachfolger der GEZ verschickt nun rund 3,5 Millionen Schreiben, um den Status der bislang unbehelligten Personen zu klären. Wer Post bekommt, sollte reagieren - ansonsten wird er automatisch angemeldet. Das ist auch noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2016 möglich.

Stefan Wolf geht allerdings nicht von immensen Mehrerträgen für die öffentlich-rechtlichen Sender aus. "Wenn überhaupt" erwarte er eine zusätzliche Zahl an Beitragskonten in einem "extrem niedrigen sechsstelligen Bereich", sagte er. "Wir gehen davon aus, dass dieser blinde Fleck relativ klein ist."´

Lesen Sie hier: Schwerbehinderter klagt "GEZ" an: "Ich lasse mir nicht alles gefallen".

Rundfunkbeitrag: Wer ist beitragspflichtig?

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Zuvor ging es danach, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß. Das neue System führte zwar zunächst zu deutlichen Mehrerträgen, aber auch zu gewissen Problemen für den Beitragsservice - etwa, wenn eine Wohngemeinschaft aufgelöst wird. Der Beitragsservice kann zwar nachvollziehen, wenn ein bisheriger Beitragszahler wegzieht. Er weiß aber nicht, wer in der Wohnung bleibt und ob derjenige nun beitragspflichtig ist. Um das herauszufinden, liefern die Einwohnermeldeämter seit Mai Daten an den GEZ-Nachfolger. Das ganze Verfahren soll Anfang 2019 abgeschlossen werden. Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet, sich für die Rundfunkgebühr anzumelden. Dabei ist es ausreichend, wenn nur eine aller in der Wohnung lebenden Personen sich dazu anmeldet. Dementsprechend muss auch nur eine Person den Rundfunkbeitrag bezahlen.

"Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind separat beitragspflichtig. Hier werden noch einmal 17,50 Euro pro Monat fällig", berichtet die Verbraucherzentrale. Zudem gelten auch Wohnwagen, Wohnmobile, Bauwagen oder Wohncontainer als Wohnung, jedoch nur dann, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Auch dann bestehe eine Beitragspflicht, wie es heißt.

Rundfunkbeitrag: So hoch sind die Gebühren des GEZ-Nachfolgers

Im vergangenen Jahr blieben die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nahezu stabil. Sie betrugen 7,974 Milliarden Euro - das war ein Minus von 0,05 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt.

"Wenn man den Vergleich zur vorherigen Beitragsperiode 2013 bis 2016 zieht, haben sich tatsächlich alle Fantasien in Luft aufgelöst, dass wir signifikant über acht Milliarden Rundfunkbeitragserträgen liegen können", sagte Geschäftsführer Wolf. Auch für 2018 bis 2020 seien keine Ausreißer zu erwarten.

Von den Beitragskonten befanden sich Ende 2017 rund 4,25 Millionen in einem sogenannten Mahnverfahren, das waren 6,8 Prozent weniger als 2016. Den Rückgang führt der Beitragsservice vor allem darauf zurück, dass bei vielen Altfällen schlussendlich geklärt werden konnte, ob sie beitragspflichtig sind.

Lesen Sie hier: Rundfunkbeitrag unrechtmäßig? Es hagelt Kritik - nun entscheidet Gericht.

140 Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag offen

Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind dort rund 140 Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag noch offen. Weitere rund 380 seien "durch Nichtannahme ohne Begründung" erledigt, sagte ein Gerichtssprecher bereits im Mai dieses Jahres.

Vor den unteren Instanzen wehren sich ebenfalls viele Beitragskritiker gegen die Abgabe. Nach jüngsten verfügbaren Zahlen waren im Jahr 2016 gut 4000 "rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren" vor Gerichten anhängig, teilte ein Sprecher des Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen mit.

Beim Beitragsservice waren Ende 2017 rund 39 Millionen Wohnungen gemeldet. Knapp acht Milliarden Euro an Beitrag wurden vergangenes Jahr eingenommen.

Wie muss eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag erfolgen?

Die Anmeldung zur Rundfunkgebühr erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

GEZ: Wann endet die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühr?

Abmeldegründe für die Rundfunkgebühr sind:

  • Zwei oder mehrere Beitragszahler ziehen zusammen (nur noch einer zahlt)
  • Beitragszahler geht dauerhaft ins Ausland bzw. hat in Deutschland keinen Wohnsitz mehr
  • Beitragszahler stirbt
  • Beitragszahler gibt eine Wohnung auf
  • Beitragszahler zieht in eine Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung
  • Beitragszahler zieht in eine Pflegeeinrichtung mit vollstationärer Pflege

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie hier.

Auch interessant: So befreien Sie sich ganz legal von der Rundfunkgebühr.

Lesen Sie bei merkur.de*: ARD-Chef Wilhelm über den Rundfunkbeitrag und das „Framing Manual“

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat via Twitter Kritik am Rundfunkbeitrag geäußert. Er erklärte, dass eine monatliche Abgabe von einem Euro pro Haushalt ausreichen sollte.

sca / dpa / afp

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