Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2022 endet dieses Jahr im Herbst. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat dagegen deutlich mehr Zeit.
Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Angelegenheit. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte die Erklärung allerdings nicht auf die lange Bank schieben. Denn wer Verspätungszuschläge vermeiden will, muss sich für die Abgabe der Steuererklärung an festgelegte Fristen vom Finanzamt halten. Wer zudem Geld bei der Steuer zurückerwartet, wird sich in der Regel mit der Einreichung der Steuererklärung beeilen.
Abgabefristen für die Steuererklärung 2022
Infolge der Corona-Pandemie sind die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mehrfach verlängert worden. Welche Fristen gelten jetzt? Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert. Da es sich bei diesem Datum jedoch um einen Samstag handelt, ist die allerletzte Möglichkeit, die Erklärung einzureichen, der darauffolgende Montag und damit der 2. Oktober 2023. Und: Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Betroffene die Erklärung 2022 fristgerecht sogar noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Erfahren Sie zudem hier, welche Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 und 2024 gelten.
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen
Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen, so der Hinweis der Verbraucherzentralen. In vielen Fällen gibt es Geld bei der Steuer zurück. „Prüfen Sie deswegen immer, ob das freiwillige Ausfüllen der Formulare zu einer Erstattung von bereits gezahlter Lohnsteuer führen kann“, so einer der Tipps laut Verbraucherzentrale.de, wo unter anderem auf die gestiegenen Grundfreibeträge hingewiesen wird. „Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Grenzen für den Grundfreibetrag. Das ist der Grenzbetrag für Ihr Einkommen, für das Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen“, informieren die Verbraucherschützer. „Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.347 Euro, für Verheiratete 20.694 Euro (wurde nachträglich und rückwirkend angepasst). Im Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 Euro, für Verheiratete 21.816 Euro.“
Freiwillige Steuererklärung – bis zu vier Jahre Zeit
Gut zu wissen: Reicht man die Steuererklärung freiwillig ein, hat man nach Ablauf des Steuerjahres vier Jahre Zeit. Sie können die Steuererklärung für 2022 also dann noch bis Ende 2026 vorlegen.