Weitere Coronahilfen für Familien und Unternehmen – das sind die neuen Beschlüsse

Viele Familien und Unternehmen leiden besonders unter der Corona-Pandemie. Ihnen will die große Koalition unter die Arme greifen. Hier die weiteren Hilfen.

In der Corona-Pandemie soll es weitere finanzielle Hilfen geben: Die Spitzen von CDU/CSU und SPD vereinbarten am Mittwoch bei ihrem ersten Koalitionsausschuss des Jahres eine milliardenschwere Unterstützung für Familien, Geringverdiener, Unternehmen*, Gastro und Kultur. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die die neuen Beschlüsse im Einzelnen erklärt.

Weitere Corona-Hilfen – die wichtigsten Beschlüsse im Einzelnen:

  • Kinderbonus: Familien erhalten wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen, wie dpa berichtet. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung aufgeschlagen. Im vergangenen Jahr betrug die einmalige Zahlung 300 Euro. Lesen Sie zudem: Mehr Kindergeld ab sofort: Das sollten Eltern unbedingt wissen
  • Corona-Zuschuss und Grundsicherung: Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro sollen, wie dpa anlässlich der neuen Beschlüsse ebenfalls berichtet, nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen werde der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.
  • Unternehmen und Verlustrücktrag: Die große Koalition greift, wie dpa ebenfalls berichtet, Unternehmen mit Verlusten stärker unter die Arme: Durch einen erweiterten Verlustrücktrag können sie diese Einbußen künftig in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen. Vorgesehen ist demnach, den Verlustrücktrag zu verdoppeln – „auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung“, schreibt dpa.
  • Mehrwertsteuer und Gastronomie: Noch bis Ende Juni gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Aber: Da die Gastronomie seit Wochen geschlossen ist, nützt ihr dies nichts. Daher solle nun der verminderte Satz bis Ende 2022 weiter gelten, berichtet dpa anlässlich über den neuen Beschluss.
  • Kultur: Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert, wie die Nachrichtenagentur zudem berichtet. Dazu werde ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

(ahu) *merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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