Bürgergeld steigt 2024 auf 563 Euro – welche Hilfen es außerdem vom Staat gibt

Viele Menschen sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wie hoch fällt das Bürgergeld heute und in Zukunft aus? Und welche Hilfen gibt es für Geringverdiener?

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2024 erhöht werden – und dadurch 5,5 Millionen Bedürftige im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld auf ihr Konto überwiesen bekommen.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2023 – und im kommenden Jahr?

Was bedeutet die geplante Erhöhung ab 2024 im Vergleich zu heute? Dpa benennt die wichtigsten Zahlen: Seit Anfang 2023 erhalten Alleinstehende 502 Euro pro Monat – ab Anfang 2024 sollen es 563 Euro sein. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten bisher 451 Euro – und künftig 506 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro – künftig sollen es 471 sein. 348 Euro erhalten Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – künftig sollen es 390 Euro sein. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres fließen derzeit 318 Euro – und ab 2024 dann 357 Euro.

Wer ist berechtigt, Bürgergeld zu beantragen?

Wer hat einen Anspruch? Bürgergeld kann man bekommen, wenn man erwerbsfähig ist, mindestens 15 Jahre alt, nicht im Rentenalter und wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und man deshalb den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Lebt man mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person zusammen, kann man auch als nicht Erwerbsfähiger Bürgergeld erhalten, wie dpa weiter zu den Hintergründen schildert. Beantragen kann man das Bürgergeld beim Jobcenter, das funktioniert auch digital.

Was wird noch bezahlt?

Zu den Beträgen des Regelsatzes werden die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet, wie dpa erklärt. Innerhalb einer Karenzzeit von 12 Monaten würden Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Bei einer Schwangerschaft habe man Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes. Auch bestimmte weitere Mehrbedarfe könnten geltend gemacht werden.

Kann man Bürgergeld bekommen, wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht?

Für den Fall, dass das Arbeitslosengeld nicht für Lebensunterhalt und Unterkunftskosten reicht, kann man zusätzlich Bürgergeld beantragen und es damit aufstocken.

Wer hat dagegen Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Viele Familien mit geringem Einkommen haben, zusätzlich zum Kindergeld, einen Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind und Monat. Beides, Kinderzuschlag und Kindergeld, wird zusammen ausgezahlt. Allerdings muss der Antrag auf den Kinderzuschlag gesondert bei der Familienkasse gestellt werden, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert. „Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben“, heißt es auf deren Website – es müssen demzufolge zudem einige wichtige Bedingungen für einen Anspruch auf den Kinderzuschlag erfüllt sein. Eine der Voraussetzungen lautet der Bundesagentur für Arbeit zufolge: Das Brutto­einkommen liegt bei mindestens 900 Euro monatlich für Elternpaare, bei Allein­erziehenden bei mindestens 600 Euro.

Hilfe für eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch besteht, bietet der sogenannte KiZ-Lotse (KiZ steht für Kinderzuschlag) auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

Längst nicht alle Anspruchsberechtigten würden die Leistung abrufen, hieß es gerade auch mit Blick auf die ab dem Jahr 2025 geplante Kindergrundsicherung, die künftig zahlreiche Leistungen für Familien, darunter auch den Kinderzuschlag, bündeln soll, damit betroffene Eltern es in Zukunft einfacher haben.

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Für wen besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

Das sogenannte Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem jedoch wenig Geld haben, wie dpa erklärt. „Wohn­geld steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebens­unterhalt gänzlich allein zu bestreiten. Es kann nicht mit anderen Sozial­leistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden“, informiert auch die Stiftung Warentest auf Test.de.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder. Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle, ab wann ein Anspruch auf Wohngeld besteht, gibt es zwar nicht. Für eine erste Orientierung kann jedoch der „Wohngeld-Plus“-Rechner des Bundesbauministeriums weiterhelfen.

Wo kann man Wohngeld beantragen? „Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden“, informiert die Bundesregierung auf ihrer Website. Dort gebe es auch die Antragsformulare. Viele Bundesländer böten den Antrag auch online auf ihren Internetseiten an.

Seit wann gibt es das „Wohn­geld plus“?

Seit diesem Jahr ist vom „Wohn­geld plus“ die Rede, wie die Stiftung Warentest erklärt. Zum Hintergrund: Um Personen mit geringem Einkommen zu entlasten, wurde das Wohngeld im Januar 2023 um durchschnittlich 190 Euro monatlich aufgestockt. Damit erhalten, wie dpa zum Zeitpunkt berichtet hatte, die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

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