Es gibt zahlreiche Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen können, wie Experten der Lohnsteuerhilfe vorrechnen.
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung vom Vermieter oder der Hausverwaltung, weil sie mit einer gewaltigen Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen.
Nebenkostenabrechnung: Was Mieter steuerlich an Geld herausholen können
Zwar lassen sich verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom nicht von der Steuer absetzen, wie die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern informiert. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. „Deshalb lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi Bayern laut der Mitteilung.
Steuererklärung: Welche Kosten in Wohnung oder Haus kann man angeben?
In die Steuererklärung gehören demnach alle Ausgaben, die für Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung, in Gemeinschaftseinrichtungen, am Haus, im Garten, am Grundstück oder angrenzenden Bürgersteig angefallen sind. Wurden die Kosten per Überweisung oder Lastschrift aus eigener Tasche beglichen, können sie der Lohi zufolge steuerlich geltend gemacht werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob eine Zahlung anteilig an den Vermieter oder an eine Firma geflossen sei.
Kosten von Steuer absetzen – Gängige Handwerkerleistungen beachten
Gerade in Mehrfamilienhäusern gebe es zahlreiche technische Anlagen, die regelmäßig überprüft und gewartet werden müssten, wie die Experten betonen. Zudem würden die Pflege und Bewirtschaftung von Mietshäusern oftmals an externe Dienstleister vergeben, damit sich der Vermieter nicht laufend kümmern muss. Solche Kosten lege der Vermieter üblicherweise auf die Wohnparteien um. Zu den gängigsten Handwerkerleistungen zählt die Lohi folgende:
- Schornsteinfeger
- Dachrinnen- und Abflussrohrreinigung
- Wartung von Aufzügen, Feuerlöschern und Rauchmeldern
- Wartung der Elektro‐, Gas‐ und Wasserinstallationen
- Austausch von Verbrauchsmessungszählern
- Beseitigung von Graffitis
- Weißeln vom Treppenhaus
- Wärmedämmung und Fassadenanstrich
- Beseitigung von Wasserschäden
- Schönheitsreparaturen
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Arbeiten, „die man für gewöhnlich auch selbst erledigen könnte“, heißt es in der Mitteilung. Hier einige Beispiele:
- Hausmeister, Gärtner und Gebäudereinigungsdienste
- Reinigung Treppenhaus und Gemeinschaftsräume
- Rasen mähen, Hecke stutzen und Austausch von Pflanzen
- Laubentfernung von Bürgersteig und Zufahrten
- Winterdienst mit Räumen und Streuen von Gehwegen
- Schimmelpilz- und Schädlingsbekämpfung
Kosten rund ums Haus: Steuerbonus von bis zu 5.200 Euro pro Jahr
Insgesamt winkt der Lohi Bayern zufolge ein Steuerbonus von bis zu 5.200 Euro pro Jahr. Denn so, rechnen die Steuerexperten in der Mitteilung vor: Nach dem Einkommensteuergesetz können von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen jeweils 20 Prozent der Arbeitskosten einschließlich der Fahrt- und Maschinenkosten bis zu den jeweils gültigen Höchstbeträgen von der Einkommensteuer abgezogen werden. „Für Handwerkerleistungen ist ein Steuervorteil von maximal 1.200 Euro pro Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen von 4.000 Euro drin. Im besten Fall können Mieter ihre Steuerlast also um 5.200 Euro in einem Jahr direkt senken.“