Corona-Bonus, Kinderzuschlag, Mindestlohn: Das ändert sich in diesem Jahr für Ihren Geldbeutel

Ein neues Jahr, eine neue Regierung – und viele neue Regelungen. Was wird teurer, was wird billiger und was ändert sich komplett?

Mit dem Jahr 2022 kommen auf die Bürgerinnen und Bürger viele Änderungen zu. Manche Neuerungen machen sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Hier ein Ausschnitt:

Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro noch bis Ende März

Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro* von ihrem Arbeitgeber bekommen – steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.

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Erhöhung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind.

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Mindestlohn soll auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Im Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. Den Plänen der Ampelkoalition zufolge soll der gesetzliche Mindestlohn zudem am 1. Oktober auf zwölf Euro steigen.

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Kündigungsbutton bei Vertrag im Internet

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

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Gewährleistungsrecht

Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

Deutsche Post will Portogebühren zum 1. Januar erhöhen

Die Deutsche Post plante angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren. So sollen für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden.

Pfandpflicht wird ausgeweitet

Zum 1. Januar wurde die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

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So viel CO2-Steuer ist 2022 fällig

Mit dem Jahr 2022 steigt die CO₂-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO₂-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.

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Mögliche Änderung bei Plug-in-Hybriden

Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer. (dpa/ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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