Werbung

Werbung


Werbung


Werbung


Logo - Zurück zur Startseite

Es trifft immer nur die Besitzer legaler Waffen

Gronemeyer erläutert Schützen die Gesetzesänderung

Foto zum Artikel: Es trifft immer nur die Besitzer legaler Waffen
Referent für Waffensachkunde, Hans-Dieter Gronemeyer, gab den Teilnehmern einen Überblick über die neuen Vorschriften Foto: Hartmann
29.11.2009 10:00:00
Westerholz. 
(hm). 96 Vorsitzende und Stellvertreter aus 39 Mitgliedsvereinen des Kreisschützenverbandes trafen sich jetzt zur Sitzung in Westerholz. Wichtigstes Thema war das neue Waffenrecht.


Anzeige
Dodenhof

Anzeige
Sparkasse Scheeßel


Der Referent für Waffensachkunde, Hans-Dieter Gronemeyer, gab den Teilnehmern einen Überblick über die neuen Vorschriften und wertete diese als medienwirksame Versuche, "die ideologischen Bedenkenträger zu beruhigen“. Es werde nicht mehr nach Sachargumenten entschieden. "Obwohl sich gezeigt hat, dass die Sicherheit nicht erhöht wird, wird nach jedem Vorfall das Gesetz verschärft“, so Gronau. Dabei sei erwiesen, dass 99 Prozent aller Verbrechen mit illegalen Waffen erfolgten, für die die Gesetze nicht greifen könnten. "Die Verschärfungen treffen immer nur die legalen Waffenbesitzer und damit auch uns Sportschützen.“

So liegt es künftig im Ermessen der Behörden, das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe zu überprüfen. Das bislang gesetzlich unterstellte Bedürfnis für Sportschützen fällt weg. In den Schützenvereinen ist darauf zu achten, dass die Einverständniserklärung der Eltern für die Ausübung des Schießsportes ihrer Kinder aufbewahrt werden müsse, bis die jungen Leute tatsächlich volljährig sind, auch wenn ihnen per Gesetz schon früher ganz offiziell erlaubt ist, mit mit Luft- beziehungsweise Kleinkalibergewehr zu schießen.

Antragsteller für Waffenbesitzkarten müssen künftig nachweisen, dass sie Waffen und Munition ordnungsgemäß aufbewahren. Dazu sei den Behörden auch bei verdachtsunabhängigen Prüfungen der Zutritt zu den Waffenschränken zu gewähren. Verstöße gelten künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als strafbewehrtes Vergehen. Der unerlaubte Besitz von Kleinkalibergewehren- oder Pistolen sei weiterhin ein Vergehen, bei großkalibrigen Waffen hingegen ein Verbrechen.

Umso eindringlicher forderte Gronemeyer dazu auf, von der bis zum Jahresende geltenden Amnestie Gebrauch zu machen und unerlaubte Waffen abzugeben. "Dabei ist allerdings unbedingt auf die Transportvorschriften zu achten, weil sonst ein Verfahren wegen illegalen Führens einer Waffe droht“, mahnte er.

Die vom Landkreis nun angekündigten Überprüfungen seien unabdingbar erforderlich. Gronemeyer geht allerdings davon aus, dass in einem ersten Schritt all diejenigen Besuch bekommen, die sich bislang keine Angaben zur Aufbewahrung gemacht haben.

Für die Zukunft sei ein nationales computergestütztes Waffenregister geplant. Bis 2014 soll das fertig sein und schnellen Zugriff auf die Besitzer zu ermöglichen. © Rotenburger Rundschau GmbH & Co. KG

DER FFU-"SINGLETIPP
Single-Foto
Firmen stellen sich vor
Pusch-Bau-GmbH, Scheeßel
Schlüsselfertiges Bauen nach Ihren Wünschen Maurerarbeiten Gipsputza mehr ...
WEBCAM
webcam
Veranstaltung
Roswitha Kölling,
K!R- Kulturinitiative Rotenburg (Wümme) e.V.
mehr ...
Klassiker
Puzzle
Anzeige
Werbung
TIPPEN SIE DIE BUNDESLIGA
ebundesliga
DAS WETTER
03.09.10
18°C
9°C
5%
04.09.10
18°C
8°C
30%
05.09.10
18°C
8°C
5%
06.09.10
17°C
8°C
5%
Pollen/Bio-Wetter
Startseite | Inhaltsverzeichnis | Seitenanfang | Kontakt | Impressum