Baugebiet „Am Weden“: Intiative erhebt Vorwürfe gegen den Rat - Von Andreas Schultz

Mafia-Suche in Hassendorf

Etwa 680 Meter ist die Erdgasförderbohrung Bötersen Z7 vom geplanten Baugebiet "Am Weden" entfernt. Für Jochen Richert stellt das einen Hinderungsgrund für die Verwirklichung der 13 Bauplätze dar.
 ©Andreas Schultz

Hassendorf. „Kann es sein, dass sich in Hassendorf mafiöse Strukturen abzeichnen, wie man sie nur von Ländern aus Südeuropa kennt?“ – Jochen Richert, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen Gasbohren im Landkreis Rotenburg, mit dem Gemeinderat hart ins Gericht. Seiner Ansicht nach geht es beim Baugebiet „Am Weden“, das das Gremium einstimmig auf den Weg brachte, einiges nicht mit rechten Dingen zu.

Zwei Umstände stoßen dem Hassendorfer sauer auf. Und die hat er im Namen der BI in einer Stellungnahme verschriftlicht, die kürzlich an die Samtgemeindeverwaltung ging und zudem der Rundschau vorliegt.

Einerseits hält die Initiative dem Schriftstück nach den Standort für das ausgewählte Baugebiet für falsch, befindet es sich doch in der Umgebung der Versenkbohrstelle Sottrum Z1 und der Förderbaustellen Bötersen Z11 sowie Z7/Z7a. Letztere ist mit rund 680 Metern Abstand in unmittelbarer Nähe zum geplanten Baugebiet. „Hassendorf darf sich nicht weiter in Richtung Bohrstellen ausweiten“, fordert Richert. „Unbegründete Entwarnungen zukünftiger Bauherren“ und das Wiegen „in einer scheinbaren Sicherheit, die es gar nicht gibt“, seien seiner Ansicht nach an der Tagesordnung.

Unter anderem bezieht er sich dabei auf die Stellungnahme von Exxon, die die Samtgemeinde bei der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeholt hat. Der Rundschau liegt das Dokument vor, in dem es heißt: „In der näheren Umgebung des Änderungsbereichs (...) befinden sich Förderplätze des Erdgasfeldes Bötersen. Wir möchten darauf hinweisen, dass aus dem Betrieb der Bohrung beeinträchtigende Emissionen im Rahmen geltender Gesetze bei betrieblichen Aktivitäten möglich sind, ohne das [sic] daraus Ansprüche irgendwelcher Art, zum Beispiel Unterlassung oder Abwehr, hergeleitet werden können.“ Richert meint dazu: „Erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht auszuschließen.“ Deshalb hält die BI dieses und andere Dokumente als Info-CD für Bauinteressierte bereit.

Klaus Dreyer, Bürgermeister der Gemeinde Hassendorf, widerspricht Richert und der Initiative. So habe Diplom-Geologe Dr. Udo Schmidt bereits auf der Anliegerversammlung in Sottrum, in der es um Lagerstättenwasserverpressung und die Auswirkungen auf das Baugebiet Dannert III ging, deutliche Worte gefunden. Dreyer: „Schmidt hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Behauptungen der BI jeder wissenschaftlichen und sachlichen Grundlage entbehren.“ Zudem habe keine Behörde in Sachen Bebauungsplan Bedenken erhoben.

Die zweite Sache, an der sich die Bürgerintiative stößt, ist das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder zum Baugebiet. Er ist sich sicher, der Beschluss des Gemeinderats sei juristisch gesehen nichtig. Denn seiner Ansicht nach hätten sich Marc Terborg (Grüne) und Hinrich Buthmann (CDU) aus Befangenheitsgründen nicht an der Beratung beteiligen dürfen. Richert bezieht sich dabei auf die Regelungen des Mitwirkungsverbots nach Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), Paragraph 41. Er argumentiert, Buthmann scheide als Verwandter eines Grundstücksbesitzers aus und Terborg als Bauunternehmer, der Vorteile aus der Ausweisung ziehen könnte.

Dreyer will ihm da den Wind aus den Segeln nehmen: „Buthmann hat sich bei den Beratungen zum Thema immer zurückgezogen, das ist auch in den Protokollen nachzulesen.“ Und im Fall Terborg sieht er kein Problem: „Ansonsten müssten wohl alle Bauhandwerker von der Beratung und Beschlussfassung eines B-Planes ausgeschlossen sein, was so im Gesetz nicht vorgesehen ist.“

Und selbst wenn sich der Christdemokrat und der Grüne der Verletzung des Mitwirkungsverbots schuldig gemacht hätten: Dreyer ist sich sicher, der Beschluss wäre auch ohne ihre Teilnahme einstimmig pro Baugebiet ausgefallen. Nach Paragraph 41, Absatz 6, ist der Beschluss demnach nicht wirkungslos. Für Richert bleibt dennoch im Fall des Bauunternehmers zumindest ein „Geschmäckle“ zurück.

Für Terborg selbst ist die Anschuldigung der Vorteilsnahme „völlig aus der Luft gegriffen“. Der Grünenpolitiker, den die Nachricht im Urlaub erreicht, erklärt: „Für mich stellt sich gar nicht die Frage, im Baugebiet zu bauen. Mein Unternehmen hat seinen Firmensitz in Bremen. Richert ist da übers Ziel hinaus geschossen. Ich bin auch kein Freund von Fracking, Lagerstättenwasser und Co., aber solche Vorwürfe zu erheben, um Aufmerksamkeit zu bekommen, ist eine bodenlose Frechheit.“

Ein Geschmäckle gibt es damit nicht nur bei Richert, sondern auch bei Terborg und Dreyer. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der BI-Vorsitzende unkommentiert „undurchsichtige Spendenannahmen“ ins Spiel bringt. Darauf und auf die Vorwürfe „mafiöser Strukturen“ und „zwielichtige Abstimmungsergebnisse“ antwortet der Bürgermeister: „Das weise ich für den gesamten Gemeinderat und die Gemeinde Hassendorf als unverschämt zurück.“

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