Rettungswache Visselhövede soll einspringen

Über Kreisgrenzen hinweg

Dezernentin Heike von Ostrowski mit dem Vorsitzenden des Ausschusses Klaus Mangels
 ©Frank Kalff

Landkreis Rotenburg (fk). Was geschieht, wenn kurz hinter der Kreisgrenze zu Verden ein Unfall passiert, die eigenen Rettungskräfte aus Verden aber zu diesem Zeitpunkt in ganz anderen Bereichen gebunden sind? Diese Frage beschäftigte die Mitglieder des Ausschusses für Feuerschutz und Rettungsdienst während ihrer jüngsten Sitzung im Rotenburger Kreishaus.

Bei ihren Beratungen kamen sie auch sehr schnell zu einem Ergebnis: Selbstverständlich werden Rettungskräfte aus dem Kreis Rotenburg in einem solchen Fall aushelfen. Konkret werden es Mitarbeiter der Rettungswache Visselhövede mit dem dort stationierten Fahrzeug sein, die im Notfall über die Grenzen des Landkreises hinweg aktiv werden sollen.

Grundlage der Betrachtungen ist ein Gutachten, das dem Landkreis Verden derzeit eine gewisse Lücke in der flächendeckenden Notfallversorgung im Grenzgebiet zum Kreis Rotenburg bescheinigt. Im Gutachten wird auch vorgeschlagen, die Visselhöveder Retter im Notfall in den Ortsteilen Gerkenhof, Odeweg, Sankt Pauli und Schafwinkel in der Gemeinde Kirchlinteln zum Einsatz zu bringen.

In diesem Gebiet fielen 2014 insgesamt 29 Einsätze an. Und weil das Gutachten eine Kooperation empfiehlt und gleichzeitig feststellt, dass durch eine Unterstützung aus dem Landkreis Rotenburg den Bürgern dieses Kreises keine Nachteile drohen, stieß das Ansinnen im Ausschuss auch auf breite Zustimmung.

Nicht nur der Wunsch nach guter Nachbarschaft, sondern auch der Umstand, dass seitens des Gesetzgebers eine derartige Zusammenarbeit ausdrücklich gewünscht sei, wie die zuständige Dezernentin Heike von Ostrowski erklärte, machte den Mitgliedern des Ausschusses eine entsprechende Entscheidung nicht schwer.

Eine konkrete Vereinbarung zur Durchführung der Notfallrettung im Grenzgebiet zum Nachbarlandkreis wurde auf den Weg gebracht.

Nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Niedersachsen wurde ein kurzer Vertrag formuliert, der jetzt noch von den Mitgliedern des Kreistags verabschiedet werden muss.

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