Wer darf wählen, wen und wo?

Kommunalwahl in Oyten

Am Wahltag werden die Ergebnisse ab 18 Uhr direkt ins Ratahaus Oyten übertragen
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Oyten (r/bb). Am 11. September finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Auch in der Gemeinde Oyten wird an diesem Sonntag gewählt. Der Rat der Gemeinde Oyten und der Kreistag des Landkreises Verden werden neu zusammengesetzt.

Daneben werden auch die Ortsvorsteher für die einzelnen Ortschaften neu benannt. Vorschlagsberechtigt ist die Partei, die in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat.

In der Gemeinde Oyten sind alle Bürger wahlberechtigt, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder EU-Bürger sind und das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Oyten ihren Wohnsitz haben.

Insgesamt sind zur anstehenden Wahl 13.012 Bürger am Wahlsonntag zur Stimmabgabe berechtigt. Erstmalig wahlberechtigt sind davon 383 Wähler. Alle Wahlberechtigten haben für die anstehenden Wahlen eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Auf der ist auch das Wahllokal verzeichnet, in dem die Stimme abzugeben ist.

Das besondere an den Kommunalwahlen ist die Verteilung der drei Stimmen auf dem Stimmzettel. Die drei Stimmen können in vielfältiger Weise abgegeben werden. Die Stimmen können einer Partei oder einen Kandidaten gegeben werden, aber auch verteilt zwischen den einzelnen Parteien oder den Kandidaten.

Der Gemeindewahlausschuss hat insgesamt sechs Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl zugelassen. Auf den Wahlvorschlägen von SPD, CDU, Grüne, FDP, Die Linke und AfD Niedersachsen finden sich insgesamt 62 Bewerberinnen und Bewerber.

Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann die Stimmabgabe auch bereits im Vorfeld im Rathaus abgeben oder Briefwahlunterlagen anfordern.

Der Gemeindewahlleiter Daniel Moos weist darauf hin, „dass dies bereits jetzt möglich ist“. Der Briefwahlantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte und muss nur ausgefüllt und unterschrieben im Rathaus abgegeben werden. Die Unterlagen gehen dann dem Antragsteller per Post zu.

Wenn eine andere Person die Unterlagen überbringen soll, ist eine zusätzliche schriftliche Vollmacht mit Unterschrift erforderlich. Die Vollmacht kann mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte mit erteilt werden.

Wer die Möglichkeit hat, ins Rathaus zu kommen, kann auch direkt vor Ort die Stimmabgabe vornehmen. Die Stimmzettel sind in einem verschlossenen Umschlag und werden auch erst am Wahlsonntag zur Stimmenauszählung am Abend geöffnet.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Insgesamt hat die Gemeinde Oyten 16 Wahllokale eingerichtet.

Die Stimmenauszählung erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab 18 Uhr.

Am Wahlabend präsentiert die Gemeinde Oyten fortlaufend die Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen aktuell im Rathaus.

Außerdem werden die Ergebnisse sofort im Internet auf den Seiten der Gemeinde Oyten unter www.oyten.de eingestellt und stehen allen zur Verfügung.

Die Anlaufstelle für die Briefwahl ist zu den üblichen Bürozeiten, außerdem am 9. September bis 13 Uhr besetzt. Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15 bis 17.30 Uhr.

Wer zu den Öffnungszeiten keine Möglichkeit hat, in das Rathaus zu kommen, kann im Briefwahlbüro einen individuelen Termin vereinbaren. Für weitere Fragen ist die Telefonnummer 04207/91400 geschaltet.

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