E-Werk-Bericht soll doch geheim bleiben / Strafantrag gegen unbekannt - Von Björn Blaak

Flecken unter Strom

Der Ottersberger Stromanbieter EWO hat Schwierigkeiten mit der Aufarbeitung seiner Vergangenheit. Foto: Björn Blaak
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Ottersberg. Ottersbergs Bürgermeister Horst Hofmann kann aufatmen. Hatte er doch bereits in diversen vergangenen Ausschusssitzungen dafür gekämpft, die Missstände aus der jüngeren E-Werk-Geschichte nicht öffentlich zu machen. Und obwohl der E-Werksausschuss in seiner vorletzten Sitzung mit knapper Mehrheit für eine Veröffentlichung des sogenannten Baltic-Reports votierte, hat sich nun der nicht öffentliche Verwaltungsausschuss der Meinung des Bürgermeisters angeschlossen: Der Baltic-Bericht geht auch in ihren Augen die Öffentlichkeit nichts an.

Bereits in der E-Werk-Sitzung hatte Hofmann angekündigt, den Mehrheitsbeschluss bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Verden prüfen zu lassen. Dort sei nun festgestellt worden, dass die Zuständigkeit für die weitere Beratung und Entscheidung beim Verwaltungsausschuss (VA) des Fleckens liege. So sähe es das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im § 140 vor.

Der Ball lag demnach wieder in der Hälfte des Fleckens. Und dieser wusste seine Chance zu nutzen und hat sich in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich gegen eine Veröffentlichung ausgesprochen.

So bleibt für die interessierten Bürger auch weiterhin im Dunkeln, was sich genau in den Büros und Bilanzen des E-Werkes abgespielt hat. Fakt ist, dass es spätestens Ende 2013 deutlich geworden ist, dass es in der Buchführung und Finanzlage des EWO nicht erklärbare Unstimmigkeiten gab.

„Das immer größer werdende Ausmaß der Missstände ist dann im Laufe der folgenden Jahre aufgedeckt worden und man muss sagen, jetzt läuft alles wieder in normalen Bahnen“, heißt es in der aktuellen Pressemeldung des Fleckens.

Ein Schritt zur Aufklärung sei auch die Bestellung der Sonderprüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer gewesen. Diese Prüfung ist in einem Bericht vom beauftragten Wirtschaftsprüfer „Baltic Revision und Treuhand“ zusammengefasst.

„Nach juristischen Beurteilungen und vielen Beratungen kann heute berichtet werden, dass aufgeworfene Haftungsfragen zu einem Abschluss gebracht wurden. Mit gerichtlichen Auseinandersetzungen muss nach vorliegendem Sachstand nicht mehr gerechnet werden“, so der Bürgermeister. Hofmann ergänzt: „Vom Betriebsleiter und unseren Juristen wurden außergerichtliche Verhandlungen geführt. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen wurden im Betriebsausschuss beraten und beschlossen, nachdem jeweils die weitreichenden rechtlichen Prüfungen in den Abwägungsprozess der Ratskollegen im Ausschuss eingeflossen waren. Der besagte Sonderprüfungsbericht ist dabei nur ein Baustein in der Abwägung gewesen und daher auch allein nicht aussagekräftig.“

Einen Abschluss der Aufarbeitung soll es mit der Vorlage der geprüften EWO-Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 geben, dann soll erkennbar sein, wo der Eigenbetrieb heute steht. Hofmann: „Es ist an der Zeit, die positive Entwicklung im EWO ins rechte Licht zu rücken und den Kollegen, die das geleistet haben, zu danken.

Ob aber der Verwaltungsausschuss (VA) überhaupt das richtige Gremium ist, um das Thema endgültig von der Tagesordnung zu nehmen, ist strittig. Tim Weber, Mitglied des E-Werk-Ausschusses und Befürworter einer Veröffentlichung des Baltic-Berichtes gegenüber der Rundschau: „Die Verwaltung sieht es so, dass die Entscheidung abschließend im VA behandelt wurde, wir sehen es so, dass der Rat darüber entscheiden muss, da es sich damals um einen Antrag an den Rat handelte, ist der Rat auch zuständig.“

FGBO-Mitglied Weber ist auch irritiert über die Art der Veröffentlichung hinsichtlich der Nichtveröffentlichung, die lediglich per Pressemitteilung erfolgte: „Der Bürgermeister und eine Mehrheit des Verwaltungsausschusses scheuen die Öffentlichkeit. Das gilt für den Baltic-Bericht und das gilt für ihre Entscheidung, den Bericht doch nicht zu veröffentlichen.“ Die Sozialdemokraten hadern ebenfalls mit dem Abstimmungsergebnis im VA und setzen ihre Hoffnung in eine neue Ratskonstellation: „Vielleicht wird es dann einen weiteen Anlauf zur Einforderung von Transpaenz geben“, formuliert die Partei gegenüber der Rundschau.

CDU fordert Strafantrag

Hinsichtlich der Veröffentlichung hängt der Haussegen in der Grünen Straße ohnehin schief, denn Mitglieder des Gemeiderates hegen den Verdacht, dass einer der ihren Auszüge der Geheimakte der Presse zugespielt haben soll. Indiz dafür seien abgedruckte Passagen einer Tageszeitung, die identischen Wortlaut des Baltic-Gutachtens aufweisen. Die gesamte CDU ist sich diesbezüglich keiner Schuld bewusst und vermutet den Whistleblower in den Reihen der politischen Gegner. Mehr noch, die CDU wendet sich in einem Schreiben vom 22. August an die Gemeindeverwaltung und fordert, dass diese nun eine Strafanzeige gegen unbekannt stellt.Sie wirft jenem Unbekannten die Verletzung seiner Pflichten vor, denn „nach der Erstellung des Gutachtens war nur einem begrenzten Personenkreis die Einsicht des Schriftstückes möglich“, so die CDU in ihrem Schreiben an den Bürgermeister. Die Partei führt weiter aus: „Da dieses Gutachten, ohne Genehmigung des Verwaltungsausschusses, an eine öffentliche Stelle gelangte, ist davon auszugehen, dass eine Person aus diesem zur Verschwiegenheit verpflichtetem Kreis, vorsätzlich gegen seine Pflichten verstoßen hat.“ Die Christdemokraten fordern deshalb von der Gemeideverwaltung dem „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ nachzugehen.
Die Verwaltung tat dies am 13. September mittels eines Schreiben an die Staatsanwaltschaft Verden. Darin bittet der Flecken um Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Strafantrag wegen Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit überhaupt gegeben sind.
Bemerkenswerterweise hat die Gemeinde auf ihrer Homepage als Sitzungsunterlage für die kommende Ratsitzung selbst Auszüge aus dem Bericht veröffentlicht, die es jedem, der den Zeitungsartikel bisher nicht kannte, ermöglicht, die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Baltic dort nachzulesen.
Am Donnerstag, 20. Oktober, obliegt es dem Gemeiderat darüber abzustimmen, ob dem Antrag der CDU stattgegeben wird, und der noch unbekannte Whistleblower mit einem Strafantrag zu rechnen hat. Die Ratsitzung ist öffentlich. Bürger können vor und nach der Sitzung Fragen stellen – und das ganz offiziell.

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