Hassendorfer Bürgerinitiative kritisiert Fracking-Gesetz

Fördern statt verhindern

Protest an der Bohrstelle Bötersen Z11: Die Hassendorfer Bürgerinitiative übt Kritik am kürzlich in Kraft getretenen Fracking-Gesetz. Archivfoto: Nina Baucke
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Landkreis Rotenburg (r/nin). Seit vergangenen Samstag gilt bundesweit das im vergangenen Sommer verabschiedete Fracking-Gesetz. Für die Bürgerinitiative gegen Gasbohren aus Hassendorf allerdings gibt es nach wie vor Anlass zur Kritik: „Das neue Gesetz fördert Fracking eher, als es zu verhindern“, so BI-Sprecher Jochen Richert in einer Stellungnahme.

„Das Ganze läuft sehr geplant ab, nur für uns ,Doofe‘ werden immer andere Kulissen aufgebaut. Und natürlich, jetzt vor der Bundestagswahl wird niemand dazu Stellung nehmen und riskieren einige Prozente Zustimmung zu verlieren. Danach sehen wir dann mal weiter“, schreibt der Hassendorfer in dem Schreiben an die Presse.

In dem Gesetz geht es um das Verbot des sogenannten „unkonventionellen Frackings“. „Das ist ein Modewort“, so Richert. „Das haben Politiker erfunden, in der Wissenschaft gibt es das gar nicht.“ In Deutschland sei nur konventionelle Gewinnung erlaubt – und auch nur dort, wo Erdgas, -öl oder -wärme von allein sprudeln. Bergämter würden es mit dieser Regelung allerdings nicht so genau nehmen, schreibt Richert weiter. „Sie lassen Unternehmen immer wieder in Gebieten bohren, in denen eigentlich nicht gebohrt werden darf.“

Es heiße im Gesetz, Fracking in Schiefergestein sei verboten – „und dieser Satz wird jetzt als ,große Leistung‘ öffentlich vermarktet“, kritisiert Richert. „Damit die gesetzlichen Neuregelungen bis 2020 erst einmal gar keine Rolle spielen, wurden von dem Gesetzesbeschluss im Bundestag Mitte 2016 an bis vergangenen Freitag reichlich Vorratsgenehmigungen beantragt und auch erteilt. Die sind daher nach den bisherigen Regelungen auch abzuwickeln. Für sie gelten die Neuerungen erst einmal nicht.“

Ob ein Unternehmen Tiefenbohrungen vornehmen darf, entscheide der Bundestag. An einer prozessbegleitenden Kommission sollte sich laut Gesetz eigentlich die Öffentlichkeit beteiligen, schreibt der Hassendorfer Aktivist. „Die Realität sieht aber anders aus: Mit Öffentlichkeit sind nämlich nur Verbände gemeint, nicht der normale Bürger.“ Diejenigen, welche die Bohrungen beträfen, bekämen es also als letztes mit.

Auch Erprobungs-Bohrungen lässt das Gesetz weiterhin zu. „Das öffnet Türen, um Fracking in Deutschland zu legalisieren“, befürchtet Richert. Zudem hüllten sich Unternehmen über ihre Arbeit und Pläne lieber in Schweigen und wehrten alles mit „Betriebsgeheimnis“ ab.

„Firmen, die proben, forschen und messen, müssen ihre Ergebnisse jährlich dem Wirtschaftsministerium vorlegen“, schreibt Richert im Namen der BI. Fraglich sei aber, ob sie sich an diese Vereinbarung halten. „Falls ja, wäre interessant zu wissen, ob sie auch negative Ergebnisse ans Ministerium weitergeben.“ Denn an die Öffentlichkeit trete so gut wie nichts, vor allem nichts Negatives. „Von den Firmen hört man ja meistens nur: ,Wir haben jahrelange Erfahrung’. Aber mit solchen Floskeln geben sich die Bürger schon lange nicht mehr zufrieden. Sie fordern Einblicke in die Arbeit der Unternehmen und zwar schon bevor eine Erprobungs-Genehmigung erteilt wird.“ Jede Bohrung sei eine zu viel, betont Richert. „Und jeder Bürger, der sich nicht an der Fracking-Debatte beteiligt, ist einer zu wenig.“

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