Federvieh in Bremervörde muss noch drinnen bleiben

Geflügel darf wieder an die Luft

Ab in die Sonne. Auch Hühner können wieder nach draußen
 ©Mediengruppe Kreiszeitung

Landkreis Rotenburg (r/bb). Gut acht Wochen nach der Anordnung, sämtliches Geflügel in die Ställe zu verbringen, hebt der Landkreis seine Allgemeinverfügung zu großen Teilen wieder auf.

Damit darf das Federvieh bis auf die Gebiete Bremervörde, Vörder-See, Hepstedter Weiden, Breddorfer Moor, Ekelmoor und Tister Bauernmoor wieder ohne Einschränkungen in den Freilauf.Der Landkreis folgt damit der Empfehlung des Friedrich-Löffler-Institutes, das für die allgemeine Risikobewertung zuständig ist. Die oben genannten Gebiete zählen zu den stark frequentierten Rastgebieten der Zugvögel und unterliegen einem besonderen Risiko.Die Aufstallungspflicht war Ende November letzten Jahres notwendig geworden, weil in Zugvögeln der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen wurde und die Durchreise der Zugvögel, auch im Landkreis, noch nicht abgeschlossen war. Nunmehr hat der überwiegende Teil der Zugvögel den Landkreis verlassen, so dass in Abwägung zwischen der Seuchengefahr und dem Tierschutz, jetzt dem Tierschutz Vorrang gegeben wird. Die Gefahr des Eintrags des Geflügelpestvirus bleibt immer noch gegeben, wie jüngste Nachweise in Mecklenburg-Vorpommern zeigen. Allerdings waren die letzten Feststellungen alle in unmittelbarer Küstennähe. Wie sich die Situation in den weiteren Perioden des Zugvogelfluges gestalten wird, lässt sich momentan nicht abschätzen. Die Verwaltung wird hierauf situativ reagieren müssen. Dies bedeutet, dass Halter von Geflügel sich darauf einstellen müssen, zu bestimmten Zeiten Geflügel in geschlossene Ställe zu verbringen.Unabhängig von der Aufstallung ist jeder einzelne Geflügelhalter aufgefordert, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.Bei Freilandhaltungen bedeutet dies zum Beispiel, kein Oberflächenwasser als Tränke zu nutzen und die Fütterung der Tiere in einem Bereich durchzuführen, der nicht von Wildvögeln erreicht werden kann.Wenn die Tiere ausschließlich im Stall gehalten werden, sollte dort ein Schuhwechsel erfolgen, sowie das Anlegen von Schutzkleidung. Der Gesundheitszustand der Tiere ist sorgfältig und regelmäßig zu kontrollieren.Bei Auffälligkeiten ist sofort ein Tierarzt hinzuziehen.

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