Samtgemeinderat und AG Erdgas kritisieren LBEG-Verfahren - Von Nina Baucke

„Prüfung ist unabdingbar“

Das Exxon-Betriebsgelände in Bellen: Samtgemeinderat Bothel und die AG Erdgas fordern das Landesbergamt auf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Archivfoto: Doris Metternich
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Bothel. Der Widerstand gegen die Errichtung einer Reststoffbehandlungsanlage auf dem Exxon-Betriebsgelände in Bellen hält an. Ein großer Kritikpunkt: Das Landesbergamt (LBEG) hält anhand einer Vorprüfung eine weiterführende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht für notwendig. Bereits die WFB-Kreistagsfraktion hatte ihre Forderung nach einer UVP in einem entsprechenden Antrag an den Kreistag formuliert, am Dienstag dann bezog auch der Samtgemeinderat Bothel bei seiner Sitzung Position – zur UVP als auch zu weiteren Kritikpunkten im Exxon-Antrag.

Ursprünglich gar nicht auf der Tagesordnung vorgesehen, rutschte die Stellungnahme gegenüber dem LBEG aus Dringlichkeitsgründen auf die Agenda: Am 17. August hatte der Antrag auf Errichtung der Anlage der Firma Exxon-Mobil die Samtgemeinde erreicht, bis gestern hatte die Kommune Zeit, Stellung zu nehmen. Und zu klären – das zeigt der Formulierungsvorschlag der Botheler Verwaltung – gab es noch einiges.

So werde von Exxon bezüglich Radioaktivität Strahlungsemissionen „nicht in relevantem Maße“ erwartet. „Diese Feststellung wird an keiner Stelle erläutert und ist nicht ausreichend abgesichert. Auch eine laufende Überwachung der Strahlungswerte ist nicht vorgesehen“, kritisiert die Samtgemeinde. Auch in Sachen Brandschutz besteht Klärungsbedarf. Denn laut Brandschutzkonzept besteht die Ausrüstung des Gebäudes aus Handfeuerlöscher. „Das fand ich dann doch etwas schmal“, bemerkte Samtgemeindebürgermeister Dirk Eberle im Rahmen der Ratssitzung. „Es baucht dort doch eine entsprechende Anlage.“

Dazu kommt, dass die Betriebsfeuerwehr des Unternehmens ihren Standort in Voigtei hat – was im Notfall eine Anfahrtszeit von zwei Stunden zur Folge hätte. „Das kann nicht sein. Das muss eine angemessene Zeit sein“, so Eberle. „Und unsere Feuerwehr darf und wird da nichts tun.“

Auch der Baugrund offenbart einige Schwierigkeiten – besteht er zur Hälfte aus Mudde und Torf, die sich je nach Druckverhältnissen und Wassereinfluss wie ein Schwamm verhalten. Laut Exxon-Antrag könnten „leichte, konstruktiv jedoch unschädliche Schönheitsrisse nicht völlig ausgeschlossen werden“. „Das ist für uns keine akzeptable Grundlage, das muss standfest sein“, machte Eberle deutlich.

Und dann ist da die UVP: „Wir als Samtgemeinde sollten darauf nicht verzichten“, betonte der Botheler Verwaltungschef. Weder habe die Kommune Einsicht in die Entscheidung des LBEG, auf die UVP zu verzichten, erhalten, noch habe der Landkreis bisher dazu Stellung bezogen. „Warum ist insbesondere im derzeit so sensiblen Umfeld der Krebserkrankungen und der kritischen Öffentlichkeit auf diese Möglichkeit einer transparenten und belastbaren Entscheidungsgrundlage darauf verzichtet worden?“, heißt es in der Erklärung der Samtgemeinde, die zudem um Fragen nach Erdbeben und Lagerdauer der Stoffe dort und einem Umweltverträglichkeitsmanagement ergänzt werden soll. Die Forderung nach einer UVP kam auch bei der Sitzung der AG Erdöl und Erdgas am vergangenen Mittwoch auf den Tisch – und wie die Mitglieder des Botheler Samtgemeinderates machten auch die Teilnehmer der AG die Bedeutung einer UVP deutlich. „Eine UVP ist unabdingbar“, betonte Gabriele Hornhardt (WFB). Notfalls werde man den Antrag beklagen. Auch Visselhövedes Bürgermeister Ralf Goebel kündigte an, eventuelle rechtliche Schritte zu unterstützen.

„Andauernd gibt es unterschiedliche Zahlen zu den gelagerten Mengen und dem Radius aus dem sie kommen – darum verstehe ich den Verzicht auf eine UVP nicht“, kritisierte auch Aktivist Andreas Rathjens. „Wenn soetwas vorgestellt wird, dann doch bitte ohne Nebelkerzen.“ Die Bürger machten sich Sorgen, sagte Hartmut Leefers (CDU). „Die UVP ist einfach nur da, dass wir uns keine Sorgen machen müssen.“ Manfred Damberg (Linke) bemängelte, dass mit der Planung der Reststoffbehandlungsanlage nicht bis zur Aufklärung der hohen Krebsrate gewartet werde: „Das ist ein Versäumnis.“ Klaus Söntgerath vom LBEG betonte dagegen, man halte sich lediglich an Formalisierungen fest, die der Gesetzgeber vorgebe. „Wir können die Erwägungen erst einmal nur zur Kenntnis nehmen.“

Bis gestern hatten die Bürger Gelegenheit, die Unterlagen zu der Anlage im Botheler Rathaus einzusehen. Bis zum 7. Oktober besteht nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, für Anfang Dezember ist dann der Erörterungstermin geplant.

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