Verband kritisiert Exxon-Antrag

Termin absagen

Söhlingen (r/nin). Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat fristgerecht Einspruch gegen den Antrag der Exxon-Mobil eingelegt, auf demBetriebsplatz Bellen eine neue Reststoffbehandlungsanlage zu errichten und zu betreiben. Das teilte der Verband nun in einer Pressemeldung mit. Darin kritisiert er insbesondere die unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), den fehlenden Nachweis der Erfüllung der Pflichten der Störfall-Verordnung und fehlende Angaben zu den Emissionen der Anlage. „Der BBU fordert das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Genehmigungsbehörde auf, den geplanten Erörterungstermin abzusagen“, heißt es in der Mitteilung. „Sollten die Antragsunterlagen nicht grundlegend überarbeitet werden, ist die beantragte Genehmigung bereits aus diesem Grund zu versagen.“

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt demnach: „Die Anlage ist anscheinend eine zentrale Drehscheibe für die Anlieferung, die Behandlung und den Weitertransport von Abfällen aus der Gewinnung und Aufbereitung von Erdgas. Der großen Umweltrelevanz werden Qualität und Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen jedoch nicht gerecht. So handelt es sich um eine Anlage, die der Störfall-Verordnung unterfällt und damit im nicht bestimmungsgemäßen Betrieb in erheblichem Maße zu Gefahren für die Menschen und die Umwelt führen kann. Obwohl das Unfallrisiko ein zentrales Kriterium für eine UVP-Pflicht ist, hat das LBEG im Rahmen der Vorprüfung keine UVP verlangt. Das ist schlichtweg unverständlich.“

Das sei nicht das einzige Defizit: Die Erfüllung der Grundpflichten der Störfall-Verordnung sei genauso wenig dargelegt wie Art und Ausmaß der Emissionen, die von der Anlage ausgehen. „Pauschal zu behaupten, die Anlage würde die Grenzwerte der TA Luft unterschreiten, reicht für eine Genehmigung nicht aus“, so Kalusch laut Mitteilung weiter. „Auch beim Brand- und Explosionsschutz gibt es erhebliche Defizite. Und beim geplanten Umgang mit radioaktiven Stoffen, ist nicht zu erkennen, wie die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden können.“

Der BBU ziehe daraus den folgenden Schluss, heißt es in dem Schreiben weiter: „Anscheinend hat Exxon-Mobil die Vorstellung, die in immissionsschutzrechtlichen Verfahren üblichen Anforderungen gelten nicht für sie. Angesichts des grob unvollständigen Antrags kann das Verfahren jedoch so nicht weiter geführt werden“, schreibt der Verband. „Als erster Schritt muss der für den 7. Dezember vorgesehene Erörterungstermin abgesagt werden. Dann muss Exxon Mobil grundlegend überarbeitete Unterlagen vorlegen. Geschieht dies nicht, muss das LBEG zügig einen Versagensbescheid erlassen.“

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